Unteranderem wegen FolterSyrische Ex-Funktionäre in Österreich verurteilt

Am Wiener Landesgericht sind zwei ehemalige syrische Funktionäre wegen der Folterung von Regimegegnern und anderer schwerer Straftaten zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden.
Der frühere syrische Brigadegeneral und Leiter des Geheimdienstes in der Stadt Rakka, Khaled Al H., und der ehemalige Leiter der dortigen Kriminalpolizei, Abou R., wurden am Montag umfassend schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie zwischen April 2011 und März 2013 auf Anordnung der damaligen Zentralregierung die Misshandlung von 21 inhaftierten Mitgliedern einer zivilen Protestbewegung befohlen, nicht untersagt oder zum Teil selbst vorgenommen hatten.
Die Angeklagten waren unter der Führung des Ende 2024 gestürzten Präsidenten Baschar al-Assad tätig. Khaled Al H. wurde unter anderem wegen Folter, schwerer und geschlechtlicher Nötigung sowie schwerer Körperverletzung verurteilt, Abou R. wegen schwerer Körperverletzung sowie schwerer und geschlechtlicher Nötigung. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft herrschten in den Hafträumen in Rakka katastrophale Zustände. Gefangene seien in überfüllten Zellen untergebracht, mit Gartenschläuchen geschlagen, mit Stromschlägen gequält sowie mit heißem und kaltem Wasser abgespritzt worden. Im Laufe des Anfang Juni begonnenen, 13-tägigen Prozesses hatten zahlreiche Opfer aus Europa und Syrien die Männer schwer belastet. Diese hatten die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurückgewiesen.
Khaled Al H. war 2015 nach Österreich gekommen. Medienberichten zufolge wurde er im Rahmen einer Vereinbarung mit dem israelischen Geheimdienst Mossad von Beamten des damaligen österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Frankreich ins Land gebracht und bei seinem Asylverfahren unterstützt. Seit Dezember 2024 sitzt er in Untersuchungshaft, während sich der Mitangeklagte Abou R. auf freiem Fuß befindet. Das Verfahren ist ein vergleichsweise seltener Fall, in dem ein europäisches Land das sogenannte Weltrechtsprinzip anwendet, um mutmaßliche Verbrechen syrischer Regierungsvertreter zu verfolgen.