Wirtschaft

Commerzbank-Boni Bundesregierung hält still

Die Commerzbank muss sich auf Gegenwind gefasst machen.

Die Commerzbank muss sich auf Gegenwind gefasst machen.

(Foto: dapd)

Die Commerzbank will ihren Mitarbeitern Erfolgsprämien zahlen. Die Bundesregierung will nicht dagegen vorgehen, weil die rechtliche Grundlage ist.

Die Bundesregierung will nicht gegen Bonuszahlungen der staatlich gestützten Commerzbank vorgehen. Die gesetzliche Obergrenze bei der Vergütung der Mitarbeiter gestützter Institute gelte erst seit 2011, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Die Ankündigungen der Commerzbank bezögen sich aber wohl auf das Jahr 2010 und verstießen insofern nicht gegen die Regelungen.

Der Vorstandschef der Commerzbank, Martin Blessing, hatte angekündigt, "Erfolge und außergewöhnliche Verdienste der Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Integration der Dresdner Bank 'leistungsbezogen und fair zu vergüten'". Gleichzeitig werde die Bank vermutlich jedoch auch im zweiten Jahr in Folge keine Zinsen auf die stillen Einlagen des Staats in Höhe von 16,4 Milliarden Euro zahlen.

Wegen einer Abschreibung auf die Konzern-Tochter Eurohypo wird die Bank der "Wirtschaftswoche" zufolge nach deutschem Handelsrecht für 2010 einen Verlust ausweisen. In diesem Fall seien die Regelungen des deutschen Bilanzrechts "völlig klar", betonte der Ministeriumssprecher: Aus einer Verlustsituation heraus müsse die Commerzbank die stillen Einlagen des Bundes nicht bedienen.

Zahlen am Mittwoch

Rein rechtlich vertrügen sich demnach die Boni mit dem Ausbleiben der Zinszahlungen. Ein Urteil über dieses Vorgehen des Kreditinstituts wollte der Ministeriumssprecher jedoch nicht treffen: "Ich kann das als operative Entscheidung der Commerzbank nicht weiter bewerten." Es könne nur jeder Einzelne bewerten, wie er das Verhalten der Commerzbank finde.

Am Mittwoch stellt die Commerzbank in Frankfurt am Main ihre Bilanz für das Jahr 2010 vor. Dann sollen auch weitere Details zur Boni-Vergabe zur Sprache kommen.cht aus der Bedienung der Einlage durch die HGB-Rechnungslegung eröffnet habe.

Quelle: ntv.de, AFP

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