Klage eines Medienfonds-AnlegersCommerzbank muss zahlen
Das Frankfurter Landgericht hat die Commerzbank erneut zur Zahlung von Schadensersatz an einen geschädigten Medienfonds-Anleger verurteilt. Das Institut muss 50.575 Euro zuzüglich Zinsen an den Kläger zahlen, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, die Commerzbank kann Berufung einlegen. Die Bank wollte sich nicht äußern.
Nach Ansicht des Richters habe die Commerzbank bei der Anlageberatung im Jahr 2004 nicht auf die Möglichkeit eines Kapitalverlusts hingewiesen, erklärte der Anwalt des Klägers. Zudem habe sie den Anleger nicht über Kosten und Gebühren für den Fonds informiert, die an die Bank zurückgeflossen seien.
Mehrere Anwaltskanzleien versuchen, die Commerzbank und andere Institute auf Schadensersatzzahlungen in Zusammenhang mit dem Verkauf von VIP-Medienfonds zu verklagen. Anleger hatten mehrere Hundert Mio. Euro darin investiert. Unlautere Praktiken bei der Fondsverwaltung führten dazu, dass der Fiskus Tausenden Investoren den Steuervorteil aberkannt hatte und die Finanzämter Steuern in Millionenhöhe von ihnen nachforderten.
In keinem der zahlreichen Schadenersatzprozesse gibt es ein letztinstanzliches Urteil. Der Gründer und ehemalige Geschäftsführer des Medienfonds, Andreas Schmid, wurde Ende 2008 wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.