Wirtschaft

Deal mit Gericht in Sicht Ex-MAN-Vorstand gesteht

Ex-MAN-Vorstand Anton Weinmann hat sich doch auf einen Deal eingelassen.

Ex-MAN-Vorstand Anton Weinmann hat sich doch auf einen Deal eingelassen.

(Foto: dpa)

Im Bestechungsprozess gegen den früheren MAN-Vorstand Anton Weinmann kommt es doch zu einem Deal. Weinmann gesteht und entschuldigt sich und wird anschließend wegen Beihilfe zur Bestechung zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt.

Der frühere MAN-Vorstand Anton Weinmann hat vor Gericht Beihilfe zur Bestechung gestanden. Nach einer Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verurteilt ihn das Landgericht daraufhin zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und 100.000 Euro Geldauflage. Die Anklage wegen Beihilfe zu Bestechungen in Belgien lässt die Staatsanwaltschaft im Zuge der Absprache fallen.Weitere Verfahren rund um die umstrittenen Zahlungen im Ausland, mit denen jahrelang der Absatz von Lkw, Bussen und Maschinen angekurbelt wurde, könnten folgen. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den ehemaligen MAN-Vorstandschef Hakan Samuelsson.

Das Gericht betonte, dass Weinmann kein Geld in die eigene Tasche gesteckt und außerdem viel getan habe, um Korruption bei MAN abzustellen - allerdings "nicht stringent genug". Der Vorsitzende Richter Joachim Eckert sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige Beihilfe zur Bestechung geleistet hat, indem er Maßnahmen zur Bekämpfung der bei MAN damals gängigen Schmiergeldpraxis unterlassen hat.

Der langjährige Leiter der MAN-Nutzfahrzeugsparte räumte ein, er habe 2004/05 nicht genug getan, um Schmiergeldzahlungen für Aufträge in Slowenien zu unterbinden. Er habe "Beihilfe durch Unterlassen bei bedingtem Vorsatz" geleistet. Es tue ihm leid, und er entschuldige sich, erklärte er in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Weinmann äußerte sich auch selbst zum ersten Mal selbst und sagte, er wolle so schnell wie möglich wieder als Unternehmensberater arbeiten. Sein Verteidiger erklärte, er habe den Prozess rasch beenden wollen, weil dieser seine Familie stark belaste und seinen früheren Arbeitgeber in Misskredit bringe.

Manager im Dilemma

Richter Eckert sagte, Beihilfe durch Unterlassen sei ein unüblicher Vorgang. Ein vorsätzliches Handeln habe es im Weinmann-Fall aber nicht gegeben. In Teilen der Welt seien ohne Schmiergelder keine Aufträge zu bekommen. "Das ist ein Dilemma", so der Richter, vor allem für Führungskräfte, die das Geschäft voranbringen müssten. Für Weinmann spreche sein Geständnis, dass er nicht vorbestraft gewesen sei und keinen direkten Profit eingestrichen und durch das Verfahren seinen Arbeitsplatz verloren habe. Die 100.000 Euro müssen an gemeinnützige Organisationen gehen.

MAN hatte sich nach dem Auffliegen der Bestechungsaffäre 2009 von Konzernchef Samuelsson, Weinmann und anderen Vorständen getrennt und 150 Millionen Euro Bußgeld gezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen auch gegen Samuelsson. Auslöser war eine völlig überraschende Zeugenaussage im Weinmann-Prozess, wonach Samuelsson und Ex-Finanzchef Karlheinz Hornung schon ab Mai 2006 - Jahre vor dem Auffliegen des Skandals - von der Bestechungspraxis gewusst haben sollen.

Für Weinmann ist das Urteil das vorläufige Ende seines tiefen Falls. Er war mehr als 28 Jahre für MAN tätig. Im Zuge der Korruptionsaffäre musste aber auch er seinen Posten räumen. Die Vorwürfe gegen ihn hatte er noch zu Prozessbeginn Mitte August als absurd und unwahr zurückgewiesen. Er erstattete sogar Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft, unter anderem wegen Beleidigung und Verfolgung Unschuldiger.

Quelle: ntv.de, sla/dpa/rts

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