Wirtschaft

Kein Schadenersatz für Solidarstreik Fluggesellschaften gehen leer aus

Die Aufforderung zum Folgen soll auch bei Streiks nicht eingeschränkt werden.

Die Aufforderung zum Folgen soll auch bei Streiks nicht eingeschränkt werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der juristische Angriff von vier Fluggesellschaften gegen die kleine Gewerkschaft der Flugsicherung geht nach hinten los. Mit ihrem Aufruf zu einem Solidarstreik der Lotsen stehen die Arbeitnehmervertreter nicht in der Pflicht, für Schäden aufzukommen - im Gegenteil. Das Gericht stärkt der GdF für künftige Konflikte den Rücken.

Gewerkschaften können weiterhin zu Streiks aufrufen, ohne Angst vor unübersehbaren Haftungsansprüchen haben zu müssen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Klagen von vier Fluggesellschaften zurück, die nach einem Fluglotsen-Streik am Stuttgarter Flughafen rund 32.500 Euro Schadensersatz wegen ausgefallener Flüge verlangt hatten. Die Gewerkschaft der Flugsicherung müsse nicht haften, erklärte das Gericht in einem Urteil.

Als nicht direkt bestreikte Dritte seien die Fluggesellschaften in ihrem Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb nicht eingeschränkt worden, erklärte die Richterin Ursula Schmidt. Die durch den gegen die Deutsche Flugsicherung (DFS) gerichteten Arbeitskampf entstandenen Schäden müssten sie grundsätzlich hinnehmen. Geklagt hatten die Lufthansa, Air Berlin, Tuifly und Germanwings. Lediglich bei der Lufthansa hatten Jets auf dem Flughafen festgesteckt, da sie ohne die Lotsen nicht starten durften.

Streiks genießen besonderen Schutz

Die bei der DFS beschäftigten Tower-Lotsen hatten mit dem Ausstand am 6. April 2009 den bereits mehr als einen Monat währenden Arbeitskampf der Vorfeldkontrolleure bei der Stuttgarter Flughafengesellschaft unterstützt. In sechs Stunden fielen damals 31 Flüge aus. Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg wie auch in Frankfurt hatten den Streik als legal eingestuft.

Die Kammer gestand zudem den Gewerkschaften ein weites gesellschaftliches Betätigungsfeld zu. Aus dem Grundgesetz ergebe sich für sie eine besondere Rolle bei der Entwicklung des sozialen Lebens. Er müsse vermieden werden, dass sie in streitigen, rechtlich noch ungeklärten Fällen durch das Aufbürden von Haftungsrisiken gelähmt würden.

Weitere Urteile folgen

GdF-Sprecher Mathias Maas zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. "Wir fühlen uns gestärkt. Das hilft der Tariflandschaft in Deutschland." Er rechne mit einer ähnlichen Entscheidung in einem weiteren Prozess um Schadensersatz nach einem lediglich angekündigten, aber nicht durchgeführten Lotsenstreik im vergangenen Jahr. Hier verlangen Lufthansa, Ryanair und Air Berlin zusammen rund 3,2 Mio. Euro von der Gewerkschaft.

Auch beim jüngsten GdF-Streik auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens haben Lufthansa und der Betreiber Fraport mit Forderungen in vielfacher Millionenhöhe gedroht, diese aber bislang nicht geltend gemacht.

Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Lufthansa-Sprecher sagte, das Unternehmen warte noch die schriftliche Urteilsbegründung ab und prüfe dann, ob am Landesarbeitsgericht Hessen Berufung eingelegt werde.

Quelle: ntv.de, nne/dpa/AFP

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