Niederlage für Monsanto Gen-Soja darf einreisen
06.07.2010, 22:05 UhrDer Europäische Gerichtshof schiebt den juristischen Winkelzügen aus der Rechtsabteilung von Monsanto einen Riegel vor. Die Patentrechte des Agrarkonzerns reichen nicht aus, um die Einfuhr von argentinischem Soja nach Europa zu verhindern. Damit bleibt der Markt für die Argentinier offen.

So macht man das in Südamerika: Bauern bei der Sojaernte in Brasilien. Die Bohnen wandern vor allem als Futtermittel in die Rinderzucht. Auch in Argentinien bedecken die Felder immer größere Flächen.
(Foto: REUTERS)
Der US-Agrarkonzern Monsanto darf die Vermarktung von argentinischem Sojamehl mit Rückständen patentierter DNS-Spuren in Europa nicht verbieten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Monsanto habe zwar seit 1996 ein europäisches Patent für diese DNS-Sequenz, erklärten die obersten EU-Richter. Allerdings greife der Patentschutz hier nur für lebende Pflanzen.
"Ein europäisches Patent kann nur für eine Erfindung geltend gemacht werden, die die Funktion, für die sie patentiert wurde, tatsächlich erfüllt", schrieben die Richter in einer Mitteilung.
Der fragliche Erbgut-Abschnitt macht die Sojapflanze gegen das in der Landwirtschaft häufig verwendete Herbizid Glyphosat resistent. Erzeuger können so Unkraut vernichten, ohne dem Sojapflanzenanbau zu schaden.
In Argentinien, wo über keinen Patentschutz verfügt, wird die sogenannte RR-Sojapflanze in großem Umfang angebaut und das Mehl dann nach Europa exportiert. Das Kürzel RR steht dabei für den Markennamen "Round-up Ready", einem Produkt, das in verschiedenen Teilen der Welt erhebliche Kritik auf sich gezogen hat.
Bei dem Sojamehl aus Argentinien handle sich um "totes Material", hieß es im Urteil des EuGH (Az.: C-428/08). Die DNS-Sequenz erfülle damit nicht mehr ihre ursprüngliche Funktion. Somit gelte auch nicht mehr der Schutz des europäischen Patents.
Quelle: ntv.de, dpa