Wirtschaft

Niederlage für Deutsche Bank im Kirch-Streit Richter lassen Ackermann abblitzen

Das Verfassungsgericht hat Josef Ackermanns Beschwerde abgewiesen: Die Kirch-Anwälte dürfen brisante Akten auswerten, die die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt hatte.

Das Verfassungsgericht hat Josef Ackermanns Beschwerde abgewiesen: Die Kirch-Anwälte dürfen brisante Akten auswerten, die die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt hatte.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Bundesverfassungsgericht weist den Eilantrag ab: Die Anwälte von Leo Kirch dürfen beschlagnahmte Dokumente auswerten. Die Akten sind neuer Zündstoff im Dauerclinch des toten Medienzars mit der Deutschen Bank: Sie enthalten vertrauliche Kommunikation.

Die Deutsche Bank hat im Dauerclinch mit dem verstorbenen Medien-Mogul Leo Kirch eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des früheren Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann gegen Einsichtnahme der Kirch-Anwälte in beschlagnahmte Dokumente nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sei auch ein Eilantrag zu dem Verfahren abgelehnt, teilte ein Sprecher mit. "Die Entscheidung ist ohne weitere Begründung ergangen".

Deutsche Bank
Deutsche Bank 30,12

Ackermanns Anwälte wollten mit der Verfassungsbeschwerde verhindern, dass die klagenden Kirch-Erben im zivilen Schadenersatzprozess gegen die Deutsche Bank Dokumente nutzen können, die während einer Razzia in der Bank im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen beschlagnahmt worden waren - unter anderem in Ackermanns Büro.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, die ehemaligen Bank-Vorstände Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie der gegenwärtige Co-Chef Jürgen Fitschen und zwei weitere Bankmanager könnten das Gericht belogen haben, wegen Prozessbetrugs. Dabei wurden die Unterlagen beschlagnahmt.

Der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht sprach von "versuchtem mittäterschaftlichem Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall durch fünf Vorstandsmitglieder". Es bestehe ein "erheblicher Tatverdacht", schrieb der Ermittlungsrichter nach Angaben der Staatsanwaltschaft in seiner Begründung für die Offenlegung der Akten.

Akten mit Sprengkraft

Ende vergangener Woche hatte die Münchner Justiz entschieden, dass die Kirch-Anwälte das Material einsehen dürfen: Seitdem studieren die Juristen bereits fleißig das Material, um daraus Munition für den Schadenersatzprozess zu gewinnen. Ackermann versuchte das mit seiner Verfassungsbeschwerde zu verhindern: Durch die Akteneinsicht für die Kirch-Seite sei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf einen fairen Prozess verletzt.

Denn die Dokumente haben Sprengkraft: Sie enthalten Protokolle von Zeugenvernehmungen, Memoranden und interne Korrespondenz der Bank-Anwälte. Nach Informationen aus Ackermanns Umfeld umfasst das Material bis zu ein Terabyte Daten. Die Dokumente könnten sich für die Kirch-Anwälte als Goldmine erweisen: Sie erhalten Einblick in die vertrauliche Kommunikation der Bank, die ihre Vorwürfe stützen könnte.

Der Streit um die Kirch-Insolvenz läuft seit mehr als zehn Jahren. Das Oberlandesgericht München hatte der Deutschen Bank eine Mitverantwortung für die Pleite des Medienkonzerns 2002 gegeben. Der damalige Bankchef Breuer hatte in einem Interview Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit gesät. Das Institut wurde zu Schadenersatz verurteilt, um dessen Höhe beide Seiten aber noch streiten. Die Kirch-Erben verlangen insgesamt zwei Milliarden Euro. Das Gericht hatte während des Prozesses deutlich gemacht, dass es Angaben der Deutschen Bank für unglaubwürdig hielt. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.

Quelle: ntv.de, hvg/rts

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen