Der Börsen-Tag Bundesfinanzhof erklärt Cum-Ex-Geschäfte für unzulässig
15.03.2022, 17:12 UhrDer Bundesfinanzhof hält Cum-Ex-Geschäfte mit Dividendentiteln auch steuerrechtlich für unzulässig. Das höchste deutsche Steuergericht wies in dem lange erwarteten Urteil die Revision eines US-Pensionsfonds zurück, der sich als Teil eines Händler-Netzwerks an den umstrittenen Geschäften im Milliardenvolumen beteiligt hatte und sich vom Bundesamt für Steuern die fällige Kapitalertragssteuer rückerstatten lassen wollte. Ausländische Anleger sind von der Steuer befreit.
Der Bundesfinanzhof entschied aber, der Fonds sei bei den Transaktionen nie wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien geworden - was die Voraussetzung für eine Steuererstattung wäre. Denn das Stimmrecht und das Recht auf eine Dividende lagen zum Stichtag weiterhin beim Verkäufer der Aktien.
Quelle: ntv.de