Der Börsen-TagGute Aussichten für VW in Streit um italienische Millionenstrafe

Im Rechtsstreit um eine mögliche Doppelbestrafung von Volkswagen wegen mutmaßlich illegaler Abschalteinrichtungen hat der Autobauer einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden in Luxemburg, dass das Verbot der Doppelbestrafung in solchen Fällen grundsätzlich greifen kann. Dieser im EU-Recht verankerte Grundsatz besagt, dass man nicht zweimal wegen der gleichen Sache bestraft werden darf. Über die Rechtmäßigkeit der Geldbuße muss nun ein italienisches Gericht entscheiden.
Hintergrund ist ein Verfahren in Italien, wonach VW fünf Millionen Euro Strafe für in dem südeuropäischen Land verkaufte Autos mit illegalen Abschalteinrichtungen zahlen müsste. Im Jahr 2018 zahlte Volkswagen aber schon in Deutschland eine Geldstrafe in Höhe von einer Milliarde Euro für 10,7 Millionen betroffene Dieselfahrzeuge, die weltweit vermarktet wurden, einschließlich der in Italien verkauften Fahrzeuge.