Zypries zur Hypo Real Enteignung letztes Mittel
06.02.2009, 09:46 UhrDie Enteignung der Altaktionäre zur Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) ist nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine von zwei verbliebenen Möglichkeiten zur Rettung des Instituts. Die SPD-Politikerin brachte in einem Zeitungsinterview zusätzliche spezifische Verhaltensregeln für Banken ins Gespräch.
Um die HRE mit möglichst wenigen Steuergeldern abzusichern, gibt es für die Ministerin "wohl nur zwei Wege", wie sie dem "Handelsblatt" sagte. Der eine sei ein gesellschaftsrechtlicher Kapitalschnitt bei der Bank, der andere eine Enteignung, die aber immer nur das allerletzte Mittel sei. "Die Entscheidung, wie es weitergeht, hängt nicht zuletzt davon ab, ob die Aktionäre bereit sind, Mitverantwortung für die schlechte Lage bei der HRE zu übernehmen", unterstrich sie. "Die Zeit drängt." Die Entscheidung müsse so schnell wie möglich fallen.
Verantwortung der Anteilseigner
Die Enteignung sei nur deshalb eine Option, weil eine HRE-Insolvenz nach Darstellung der Experten weitere Institutionen an oder in den Abgrund reißen würde. Auch mit Blick auf andere börsennotierte Unternehmen forderte Zypries, klar müsse sein, "dass ein Aktionär Anteilseigner eines Unternehmens ist und damit auch Verantwortung trägt". So müssten Aktionäre gegebenenfalls im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung bereit sein, Aktien über einen längeren Zeitraum zu halten. Im Übrigen beinhalte eine Enteignung immer eine Entschädigung. Zudem habe der Staat keinerlei Interesse, im konkreten Fall auf Dauer Eigentümer der HRE zu bleiben.
Angesichts der jüngsten Vorgänge im Bankenbereich brachte Zypries über den geltenden Kodex für gute Unternehmensführung (Corporate Governance Kodex) hinaus zusätzliche Verhaltensregeln für den Finanzbereich ins Gespräch. Sie könne sich gut vorstellen, "ergänzend auf branchenspezifische Regeln für diesen großen Unternehmenssektor" zu setzen.
Dem Justizministerium kommt als einem der Verfassungsressorts in der Regierung große Bedeutung bei der Formulierung eines Gesetzes zu, dass die Möglichkeit einer Verstaatlichung über das Mittel der Enteignung beinhaltet.
Quelle: ntv.de