Frage & Antwort, Nr. 73Können Füchse bellen?

Füchse gehören ja zu den Hundeartigen, können Sie denn auch bellen? Wie hört sich das Fuchsbellen eigentlich an und warum bellen die Tiere?
Können Füchse bellen oder andere Laute von sich geben? (fragt Undine K. aus Dortmund)
Ja, können sie, sagt Julian Heiermann vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). Allerdings hört sich dieses Bellen ganz anders an als das von Hunden. Füchse machen ganz heisere, kehlige Geräusche, die sich etwas krächzend anhören. Dieses Geräusch kann einem schon mal Gänsehaut machen.
Nur wenige Menschen haben diese Geräusche schon gehört. Das kommt daher, dass Füchse aus ganz anderen Gründen bellen als Hunde. Eigentlich haben Füchse ein eher heimliches und damit fast lautloses Leben. Wenn Füchse jagen oder in das Revier eines anderen Fuchses eindringen, wäre ein geräuschvolles oder gar bellendes Verhalten äußerst hinderlich, so Heiermann weiter.
Füchse bellen nur, wenn sie in der Paarungszeit, der so genannten Ranz, sind, Artgenossen warnen wollen oder bei Revierkämpfen. Da Füchse ursprünglich Einzelgänger sind, machen sich die Fähen, die weiblichen Tiere, während der Paarungszeit im Januar und Februar durch das Bellen bemerkbar und rufen quasi so den Rüden. Fähen sind nur zwei bis drei Tage fruchtbar und haben deshalb keine Zeit, lange nach einem Rüden zu suchen.
Tierische Großstadtbewohner
Füchse, die in den Städten leben, entwickeln oftmals sogar andere Verhaltensweisen als ihre Artgenossen "auf dem Land". Sie leben in Familienverbänden und benötigen wegen des guten Nahrungsangebotes ein viel kleineres Revier als die "Landfüchse". Für den Menschen stellt der Fuchs keine Gefahr dar. Er hat eine natürliche Scheu und flüchtet meistens, wenn er auf Menschen trifft.
Übrigens: Auch wenn es immer mehr Füchse in die Stadt zieht, sollte man die anpassungsfähigen Tiere nicht füttern oder zähmen. Füchse sollten auch als Stadtbewohner Wildtiere bleiben. Füchse bewusst zu füttern, ist zudem eine Ordnungswidrigkeit und kann nach dem Landesjagdgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Katzenhalter sollten deshalb das Futter ihrer Lieblinge nicht unbeaufsichtigt ins Freie stellen.