Missbrauchsopfer spricht für PolanskiGeimer für Verfahrenseinstellung
Erneut plädiert das damals 13-jährige Missbrauchsopfer im Fall Polanski für eine Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur. Sie macht geltend, ein Mitspracherecht bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu haben.
Die Amerikanerin, die im Alter von 13 Jahren von Roman Polanski missbraucht wurde, hat sich erneut für den Regisseur eingesetzt. Die "Los Angeles Times" berichtete, dass sich die in Hawaii lebende Samantha Geimer über ihren Anwalt an das Gericht in Los Angeles gewandt hat mit der Bitte, das Verfahren gegen Polanski einzustellen. Das Schreiben, in dem Geimers Anwalt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als verfassungswidrig attackiert, traf wenige Stunden vor einer weiteren Anhörung zum Fall Polanski bei der Justiz in Los Angeles ein.
Darin beschwert sich Geimer, dass die Anklage sie vor dem Auslieferungsantrag an die Schweiz im Herbst nicht konsultiert habe. Nach der Verfassung des US-Bundesstaates Kalifornien habe sie als Opfer von Polanski im Jahr 1977 ein Mitspracherecht bei einem solch gravierenden Schritt, schrieb Geimers Anwalt Lawrence Silver an den Richter.
Der 76-jährige Filmemacher war auf Antrag der Anklage in Los Angeles im September in der Schweiz festgenommen worden und hält sich jetzt mit einer elektronischen Fußfessel in seinem Haus in Gstaad auf. Geimer, die verheiratet ist und Kinder hat, hat schon mehrfach auf Einstellung des Verfahrens plädiert.
Politische Motiv vorgeworfen
Kurz nach ihrem jüngsten Einspruch meldete sich Staatsanwalt David Walgren zu Wort. Walgren legte Richter Peter Espinoza elf E-Mails aus dem Jahr 2009 an Geimer und ihren Anwalt vor. In fünf habe er dem damaligen Opfer vorgeschlagen, mit ihm über den Fall Polanski zu sprechen. Aber Geimer beziehungsweise Silver hätten auf keine der elf Mails reagiert, sagte der Ankläger.
Polanskis US-Anwälte hatten der Staatsanwaltschaft Anfang der Woche vorgeworfen, die Festnahme im September mit irreführenden Dokumenten angezettelt zu haben. In ihrem Schreiben an Espinoza warfen sie dem Ankläger politische Motive vor. Der in Polen geborene Filmemacher ("Der Pianist") hatte sich 1977 schuldig bekannt, die damals 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann Sexualverkehr mit ihr gehabt zu haben.
Möglicherweise Fehler gemacht
Polanski bat das Gericht Anfang Januar, das Verfahren in seiner Abwesenheit abzuschließen. Zuvor hatte ein Berufungsgericht in Los Angeles angeregt, die Vorwürfe gegen ihn auch ohne seine Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Prozess in den 1970er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden, die jetzt eine Freisprache des 76-Jährigen rechtfertigen könnten.
Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien juristisch als Vergewaltigung. Polanski floh nach den 42 Tagen aus Angst vor einer Haftverlängerung um weitere 48 Tage nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. Er ist mit der Französin Emmanuelle Seigner zusammen und hat mit ihr zwei Kinder. Zu seinen wichtigsten Werken gehören "Rosemaries Baby" (1967), "Tanz der Vampire" (1967) und "Chinatown" (1974). Für den Film "Der Pianist" erhielt er 2003 einen Oscar für die beste Regie.