Verfahren gegen Rapper eingestellt"Kollegah" muss Geldstrafe zahlen
Teuer endet für Deutsch-Rapper "Kollegah" der Prozess um gefährliche Körperverletzung. Aber für 46.000 Euro kann der Rapper nach Hause gehen. Bei seiner Version, was im Juni 2013 nach einem Auftritt passierte, bleibt er trotzdem
Der Prozess gegen den Rapper "Kollegah" wegen einer Disco-Schlägerei ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der 30-Jährige zahlt insgesamt 46.000 Euro vor allem an gemeinnützige Einrichtungen, aber auch an die beiden Geschädigten. Dafür stimmte die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein der Einstellung des Verfahrens zu.
"Kollegah" war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und dessen Bekannten das Nasenbein gebrochen haben. Das Amtsgericht Laufen hatte den Sänger im Herbst 2014 mangels Beweisen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung eingelegt.
"Kollegah" hatte stets behauptet, in jener Nacht zum 29. Juni 2013 aus Notwehr gehandelt zu haben. Nach Ende des Verfahrens verließ er sofort das Gericht.