Zäher Kampf gegen AuslieferungPolanski scheitert erneut
Starregisseur Roman Polanski erleidet im Kampf gegen seine Auslieferung aus der Schweiz in die USA einen neuen Rückschlag. Eine unter Verschluss gehaltenen Aussage, die laut Polanski belegt, dass er seine Strafe längst verbüßt hat, darf nicht veröffentlicht werden.
Ein kalifornischer Richter lehnte die von Roman Polanski geforderte Veröffentlichung einer unter Verschluss gehaltenen Aussage ab. Diese soll laut Polanski belegen, dass er seine Strafe wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen in den 70er Jahren eigentlich längst verbüßt habe.
Chad Hummel, der Anwalt des 76-jährigen Filmemachers, hatte vor Gericht in Los Angeles versichert, aus der Verschlusssache gehe hervor, dass die US-Justiz den Schweizer Behörden wichtige Informationen verschweige. Polanski war im September in der Schweiz wegen eines Auslieferungsersuchens der USA in Haft genommen worden, derzeit steht er in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. Nach monatelangem Schweigen hatte Polanski in der vergangenen Woche im Internet erklärt, er habe damals mit der US-Staatsanwaltschaft eine Strafe vereinbart und abgesessen. Die unter Verschluss gehaltene Aussage belege dies.
Dies bestritt Richter Peter Espinoza bei seiner Entscheidung in Los Angeles. Er befand, die Schweizer Behörden hätten "alle Informationen, die sie benötigen". Vize-Staatsanwalt David Walgren erklärte, den Schweizern seien auch alle von der Verteidigung vorgebrachten Argumente übermittelt worden. Es müsse jetzt eine Strafmaß-Anhörung geben, bei der Polanski sich den Folgen seiner "Taten gegen ein 13-jähriges Kind" stellen müsse.
Opfer will Verfahren einstellen lassen
Der weltberühmte Regisseur soll die 13-jährige Samantha Geimer bei einer Feier in Los Angeles 1977 mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Die mittlerweile über vierzigjährige Frau meldete sich bereits mehrmals mit dem Wunsch zu Wort, das Verfahren gegen Polanski solle eingestellt werden. Dieser hatte damals die Tat gestanden und 42 Tage im Gefängnis verbracht, während derer er auch psychiatrisch untersucht wurde. Einen Tag vor der Strafmaß-Anhörung 1978 war Polanski aber geflüchtet - nach seinen Angaben, weil er fürchtete, die Staatsanwaltschaft werde die angeblich mit ihm getroffene Vereinbarung nicht einhalten.
Der Starregisseur, der für seinen Film "Der Pianist" mit dem Oscar ausgezeichnet wurde, hat seither US-Boden nicht mehr betreten. Seine Äußerungen im Internet seien "völlig unbegründete und leichtfertige Behauptungen, die eher Teil einer Public-Relations-Kampagne als einer rechtlich fundierten Strategie sind", kritisierte Vize-Staatsanwalt Walgren. Polanski gingen offenbar "die Möglichkeiten aus, eine Auslieferung zu vermeiden".