Dienstag, 13. Mai 2008
Chefarzt quält Untergebenen: Arbeitgeber haftet für Mobbing
Wird ein Arbeitnehmer durch einen Vorgesetzten gemobbt, muss der Arbeitgeber unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgerichts in Erfurt in einem Urteil entschieden (Az.: 8 AZR 593/06). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall war der in einer Klinik beschäftigte Kläger von seinem vorgesetzten Chefarzt nachweislich gemobbt worden. Aufgrund einer psychischen Erkrankung wurde er erst vorübergehend, später dauerhaft arbeitsunfähig krank. Der Mann klagte auf Schmerzensgeld und auf die Entlassung des Chefarztes. Er argumentierte, sein Vorgesetzter weigere sich, an einer Lösung des Konflikts mitzuarbeiten und die Klinik sei nicht bereit, Maßnahmen gegen den Chefarzt zu ergreifen.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte, der Kläger habe Anspruch auf Schmerzensgeld von der Klinik. Der Chefarzt als "Erfüllungsgehilfe der Beklagten" habe seine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Allerdings bestehe kein Anspruch darauf, dass die Klinik ihn entlässt.
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