Montag, 10. Mai 2010
Die kennt auch der Finanzbeamte: Aussichtslose Steuertricks
Ein bisschen übertreiben hier, ein wenig Phantasie da - bei der Steuererklärung werden selbst gesetzestreue Bürger gelegentlich zu Betrügern. Doch man sollte auch die Finanzbeamten nicht unterschätzen. Die kennen nämlich die einschlägigen Tricks ihrer Pappenheimer.
Wer seine Steuererklärung in elektronischer Form abgibt, darf auf schnellere Bearbeitung hoffen.
(Foto: picture-alliance/ ZB)
Das Schöne an der Steuererklärung: sie macht kreativ. Doch viele beliebte Versuche, die Steuerlast zu senken, sind nicht nur rechtswidrig, sondern können auch schnell auffliegen. Die folgenden Tricks kennen auch die Finanzbeamten zur Genüge:
Fahrtkosten: Einfach ein paar Kilometer auf den Arbeitsweg aufschlagen, dank Pendlerpauschale rechnet sich das. Früher waren solche Schummeleien allerdings aussichtsreicher, schließlich waren die tatsächlichen Entfernungen vom Bürostuhl aus kaum nachzuvollziehen. Heute lässt sich die Strecke schnell mit einem Routenplaner nachrechnen. Außerdem kennen sich die Beamten der örtlichen Finanzämter oft gut aus. Ein Umweg zur Arbeit wird nur anerkannt, wenn die Strecke verkehrsgünstiger und schneller ist. Die Beamten werden auch schnell stutzig, wenn Steuerzahler mehr als die üblichen rund 220 Arbeitstage pro Jahr angeben.
Buchquittungen: Mancher Steuerzahler reicht grundsätzlich jede Buchquittung ein. Doch Krimis oder Liebesromane als Fachliteratur absetzen zu wollen, kann schief gehen: Anhand der Buchnummer (ISBN) können die Beamten herausfinden, um welches Buch es sich tatsächlich handelt.
Arbeitszimmer: Beliebt ist der Versuch, Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitsraum abzusetzen. Dabei sollte man bedenken, dass der Finanzbeamte gelegentlich auch mal persönlich vorbeischaut. Dann müssen hektisch verdächtige Möbel verrückt werden - und der Beamte wird genau nach verräterischen Spuren schauen. Zudem muss seit 2007 das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt des Berufs sein, um es absetzen zu können. Bei den meisten Berufen dürften die Beamten da misstrauisch werden.
Bewerbungskosten: Auch wer hohe Kosten für einen weiten Fahrtweg zum angeblich potenziellen Arbeitgeber ansetzt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.
Wertpapiergewinne: Sparer und Aktienanleger teilen ihre Gewinne nur ungern dem Fiskus mit, zumal dieser durch den gesunkenen Sparerfreibetrag und die Abgeltungssteuer die Hand noch öfter aufhält. Einnahmen zu verschweigen lohnt sich aber nicht - auch nicht, wenn sie im EU-Ausland erzielt wurden. Die Beamten können die obligatorische Jahresbescheinigung der Banken über alle steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte anfordern. Ausländische Geldhäuser melden Zinserträge automatisch den deutschen Finanzbehörden.
Weiterbildung: Wer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine mehrere tausend Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat. Auch wer Dienstreisen, die der Arbeitgeber zahlt, absetzen will, muss aufpassen: Schaut das Finanzamt beim Arbeitgeber vorbei, kann so etwas schnell auffliegen.
Konto für Kinder: Eltern versuchen manchmal, Steuern auf Kapitalerträge zu umgehen, indem sie Geldvermögen auf die Kinder übertragen. Diese können nämlich einen eigenen Sparerfreibetrag geltend machen. Aber Achtung: Das Geld darf nicht nur zum Schein übertragen werden. Die Eltern dürfen keinen Zugriff für eigene Zwecke mehr haben.
ino/AFP
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