Mittwoch, 18. März 2009
Geschiedene Alleinerziehende: BGH: Unterhalt verkürzt sich
Geschiedene Mütter müssen grundsätzlich früher erwerbstätig werden als bislang. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und setzte damit erstmals das 2008 reformierte Unterhaltsrecht um.
Demnach haben geschiedene Mütter in der Regel nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt von ihrem Ex-Gatten. Darüber hinausgehende Fristen sind aber je nach Kindeswohl und beruflicher Situation der Mutter möglich. Der BGH stellte in einem nun entschiedenen Streit erste Kriterien zur Auslegung des neuen Gesetzes auf.
Bei der Frage, ob und inwieweit eine Mutter über die drei Jahre hinaus Betreuungsunterhalt bekommen soll, haben laut Gericht "kindbezogene Verlängerungsgründe" den Vorrang. Geschiedene Mütter können demnach die Rückkehr ins Erwerbsleben nicht verweigern, wenn das Kind etwa einen Kindergarten oder Hort besuchen kann. Einen Anspruch auf ausschließliche Erziehung ihres Kindes haben geschiedene Mütter nicht, entschied der BGH.
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