Mittwoch, 28. Mai 2008
Offenlegung der Kalkulation: BGH prüft Gaspreiserhöhung
Der Bundesgerichtshof prüft erneut die Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen. Das Karlsruher Gericht verhandelt heute über eine Klage gegen die Stadtwerke Dinslaken. Ein Verbraucher fordert die Offenlegung von Kalkulationsunterlagen, um Preissteigerungen in den Jahren 2005 und 2006 auf ihre "Billigkeit" überprüfen zu können.
Das Landgericht Duisburg hatte dem Kläger im vergangenen Jahr recht gegeben: Die Stadtwerke hätten unter Vorlage der Verträge mit ihren Lieferanten darlegen müssen, wie und warum ihre Bezugspreise gestiegen seien. Dies sei dem kommunalen Gasversorger zumutbar. In einem Grundsatzurteil hatte der BGH vergangenes Jahr nur eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfung von Gaspreisen erlaubt.
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