Ratgeber

Mehr Schaden als NutzenBeratungsprotokolle für die Katz

22.11.2010, 14:03 Uhr

Es soll Bankkunden vor Falschberatung schützen, doch in der Praxis erweist sich das Beratungsprotokoll eher als Persilschein für die Bank. Das legt jedenfalls eine Untersuchung der Verbraucherzentralen nahe.

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Was im Gespräch plausibel klingt, sollen die Kunden schwarz auf weiß nachlesen können. (Foto: dpa)

Seit fast zwei Jahren

müssen Banken Beratungsprotokolle ausstellen. Die Kunden sollen den Inhalt des

Beratungsgesprächs schwarz auf weiß bekommen und haben damit bei Falschberatung

ein Beweismittel in der Hand – so war die Sache zumindest gedacht. In Wirklichkeit scheinen die Protokolle ihren

Zweck allerdings zu verfehlen: Sie schützen

eher die Geldinstitute vor Haftungsrisiken als die Kunden vor einer Falschberatung,

so das Ergebnis einer Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).

In den meisten Protokollen

werden zwar wichtige Angaben zu den finanziellen Verhältnissen, zur Risikobereitschaft

oder zu Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzgeschäften erfasst. Dies geschehe

aber überwiegend nur in schematisierter Form und damit meist nicht vollständig und

nicht aussagekräftig, so der vzbv. Die Verbraucherschützer fordern das Bundesfinanzministerium

deshalb auf, den Banken konkretere Vorschriften zu machen. Die Protokolle müssten

Verbraucher "effektiv schützen".

Kein Nutzen für die Kunden

Finanzexperten der Verbraucherzentralen

haben für die Untersuchung 61 Beratungsprotokolle unter die Lupe genommen und

geprüft, ob Bankkunden damit im Bedarfsfall ein Beweismittel haben, um Schadenersatzansprüche

durchzusetzen. Dieses Ziel erfüllen die Protokolle durchweg nicht, so das Fazit.

In 49 Fällen hingegen enthielten die Papiere Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung

für die Banken.

Die Protokolle werden

üblicherweise nicht frei formuliert, sondern über standardisierte Formulare

abgearbeitet. Dabei können die Wünsche der nicht immer vollständig

berücksichtigt werden. Im Test konnte beispielsweise die Bedingung, dass das angelegte

Geld nach zehn Jahren auf jeden Fall wieder zur Verfügung stehen muss, in vielen

Protokollen nur unvollständig oder sogar falsch notiert werden, weil es dafür keine

passenden Ankreuzkästchen gab. Bei der Abfrage der finanziellen Verhältnisse fehlten

laut Untersuchung in allen Protokollen Angaben zu Krediten, die das frei verfügbare

Einkommen immerhin stark schmälern können. Viele Protokolle fragen demnach zwar

nach den Einnahmen, nicht aber nach den Ausgaben eines Anlegers.

Nicht unterschreiben

Auch die Kenntnisse von

Finanzprodukten wurden in der Untersuchung nur sehr oberflächlich abgefragt und

notiert - unklar bleibe, ob ein Anleger etwa den Begriff Zertifikat nur kennt oder

auch weiß, wie dieses Finanzprodukt funktioniert, bemängeln die Verbraucherschützer.

Detaillierte und nachvollziehbare Angaben fehlten demnach auch meist zur Risikobereitschaft

der Anleger, da die meisten Protokolle hier nur eine Einstufung nach einigen wenigen

Klassen anbieten.

Kunden sollten die Beratungsprotokolle

nicht unterschreiben, warnen die Verbraucherschützer. Denn damit werde ihnen die

Verantwortung für die Inhalte zugeschrieben, die oftmals noch nicht einmal den gesetzlichen

Anforderungen entsprächen. Und wer das Protokoll per Unterschrift absegnet, hat

im Ernstfall möglicherweise nicht gegen die Bank in der Hand.

Quelle: ino/AFP