Mehr Schaden als NutzenBeratungsprotokolle für die Katz
Es soll Bankkunden vor Falschberatung schützen, doch in der Praxis erweist sich das Beratungsprotokoll eher als Persilschein für die Bank. Das legt jedenfalls eine Untersuchung der Verbraucherzentralen nahe.
Seit fast zwei Jahren
müssen Banken Beratungsprotokolle ausstellen. Die Kunden sollen den Inhalt des
Beratungsgesprächs schwarz auf weiß bekommen und haben damit bei Falschberatung
ein Beweismittel in der Hand – so war die Sache zumindest gedacht. In Wirklichkeit scheinen die Protokolle ihren
Zweck allerdings zu verfehlen: Sie schützen
eher die Geldinstitute vor Haftungsrisiken als die Kunden vor einer Falschberatung,
so das Ergebnis einer Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).
In den meisten Protokollen
werden zwar wichtige Angaben zu den finanziellen Verhältnissen, zur Risikobereitschaft
oder zu Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzgeschäften erfasst. Dies geschehe
aber überwiegend nur in schematisierter Form und damit meist nicht vollständig und
nicht aussagekräftig, so der vzbv. Die Verbraucherschützer fordern das Bundesfinanzministerium
deshalb auf, den Banken konkretere Vorschriften zu machen. Die Protokolle müssten
Verbraucher "effektiv schützen".
Kein Nutzen für die Kunden
Finanzexperten der Verbraucherzentralen
haben für die Untersuchung 61 Beratungsprotokolle unter die Lupe genommen und
geprüft, ob Bankkunden damit im Bedarfsfall ein Beweismittel haben, um Schadenersatzansprüche
durchzusetzen. Dieses Ziel erfüllen die Protokolle durchweg nicht, so das Fazit.
In 49 Fällen hingegen enthielten die Papiere Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung
für die Banken.
Die Protokolle werden
üblicherweise nicht frei formuliert, sondern über standardisierte Formulare
abgearbeitet. Dabei können die Wünsche der nicht immer vollständig
berücksichtigt werden. Im Test konnte beispielsweise die Bedingung, dass das angelegte
Geld nach zehn Jahren auf jeden Fall wieder zur Verfügung stehen muss, in vielen
Protokollen nur unvollständig oder sogar falsch notiert werden, weil es dafür keine
passenden Ankreuzkästchen gab. Bei der Abfrage der finanziellen Verhältnisse fehlten
laut Untersuchung in allen Protokollen Angaben zu Krediten, die das frei verfügbare
Einkommen immerhin stark schmälern können. Viele Protokolle fragen demnach zwar
nach den Einnahmen, nicht aber nach den Ausgaben eines Anlegers.
Nicht unterschreiben
Auch die Kenntnisse von
Finanzprodukten wurden in der Untersuchung nur sehr oberflächlich abgefragt und
notiert - unklar bleibe, ob ein Anleger etwa den Begriff Zertifikat nur kennt oder
auch weiß, wie dieses Finanzprodukt funktioniert, bemängeln die Verbraucherschützer.
Detaillierte und nachvollziehbare Angaben fehlten demnach auch meist zur Risikobereitschaft
der Anleger, da die meisten Protokolle hier nur eine Einstufung nach einigen wenigen
Klassen anbieten.
Kunden sollten die Beratungsprotokolle
nicht unterschreiben, warnen die Verbraucherschützer. Denn damit werde ihnen die
Verantwortung für die Inhalte zugeschrieben, die oftmals noch nicht einmal den gesetzlichen
Anforderungen entsprächen. Und wer das Protokoll per Unterschrift absegnet, hat
im Ernstfall möglicherweise nicht gegen die Bank in der Hand.