Ratgeber

Risiken am ArbeitsplatzBerufskrankheiten verbreitet

14.01.2008, 14:49 Uhr

Ob Friseur, Maler, Betonbauer, Chemiker oder Steinmetz - in fast jedem Job sind die Beschäftigten Gefahren ausgesetzt, die sich über kurz oder lang zu einer Berufskrankheit entwickeln können.

Ob Friseur, Maler, Betonbauer, Chemiker oder Steinmetz - in fast jedem Job sind die Beschäftigten Gefahren ausgesetzt, die sich über kurz oder lang zu einer Berufskrankheit entwickeln können.

Verbreitet sind Hauterkrankungen. "Der allergrößte Anteil sind die Hautekzeme", sagt Ute Pohrt von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Bei vielen Krankenschwestern, Friseuren, Altenpflegern, Handwerkern oder Floristen spielt die Haut irgendwann nicht mehr mit, wenn sie ständig und über einen längeren Zeitraum mit Nässe und Dreck konfrontiert wird. "Bei vielen juckt es häufig sehr stark", sagt Pohrt. Die Betroffenen fühlten sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

Ist eine Erkrankung als Berufskrankheit diagnostiziert, heißt das für die Betroffenen nicht gleich, dass sie ihre Arbeit aufgeben müssen. Wichtig ist, den Arbeitsplatz und die Bedingungen dort genau unter die Lupe zu nehmen. Je nach Job schaffen Handschuhe - aus Leder, Stoff oder Latex - oftmals schon Abhilfe. Je nach Hauttyp sollten besonders empfindliche Menschen ihre Hände zudem mehrmals täglich eincremen.

Schwerhörigkeit durch Lärm

Was in der einen Branche die Haut ist, ist in einer anderen das Gehör: Viele Menschen haben Probleme mit ihren Ohren und müssen sich mit Schwerhörigkeit durch zu viel Lärm herumschlagen. "Das ist ein schleichender Prozess. Das entsteht über Jahre", erklärt Stefan Vogel von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE). Vor allem Maschinenbauer, Feinwerktechniker, aber auch Beschäftigte im Straßenbau oder Industriearbeiter leiden unter Lärm.

Wird bei einer betriebsärztlichen Untersuchung oder beim Hausarzt festgestellt, dass ein Beschäftigter krank ist, muss das der jeweiligen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. In dieser sind Pohrt zufolge alle Arbeitnehmer Mitglied - und zwar kostenlos. Steht nach den Untersuchungen fest, dass die Krankheit durch den Job ausgelöst wurde, und wird sie als Berufskrankheit anerkannt, "übernehmen wir alle Kosten für die Heilbehandlung, die sonst die Krankenkassen übernehmen würden", versichert BGFE-Sprecher Vogel.

In besonders schweren Fällen unterstützen die Genossenschaften ihre Mitglieder auch langfristig: "Verletzte bekommen nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Verletztengeld", sagt Vogel. Das seien rund 80 Prozent des Bruttoverdienstes, in der Regel befristet auf eineinhalb Jahre. Wer dauerhaft einen körperlichen Schaden durch eine Berufskrankheit davonträgt, kann mit einer Entschädigungszahlung rechnen, "auch wenn der Beruf weiter vollschichtig ausgeübt wird". Je nachdem, wie schwer die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, bekämen Betroffene monatlich eine Rente zusätzlich zu ihrem normalen Einkommen.