Montag, 02. März 2009
Mindestens 1000 Euro: Berufsunfähigkeit absichern
Mit dem Start in den Beruf schließen viele junge Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Um die monatlichen Beiträge zunächst gering zu halten, wählen sie oft einen Vertrag mit überschaubaren Leistungen. Zu überschaubar sollten die Leistungen allerdings nicht sein, sagte Florian Overbeck vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst: "Unter 1000 Euro Rente sollte man, wenn es irgendwie geht, nichts abschließen."
Vonseiten der Versicherer gebe es häufig Grenzen, die festlegten, dass nur 50 Prozent des Brutto- oder 90 Prozent des Nettogehalts abgesichert werden dürfen. "Solche Faustformeln sind mit Vorsicht zu genießen", sagt Overbeck. Denn generell sollten Berufstätige probieren, so viel wie möglich abzusichern. Entscheidend für den monatlichen Beitrag sind neben der Leistungshöhe auch mögliche Vorerkrankungen. Deshalb gilt grundsätzlich, dass ein Vertrag in möglichst jungen Jahren abgeschlossen werden sollte.
Rückenprobleme und psychische Schwierigkeiten am häufigsten
"Probleme mit dem Rücken oder mit der Psyche sind mit Abstand die häufigsten Gründe für das Eintreten einer Berufsunfähigkeit", erläutert Overbeck. Liegt ein entsprechendes Leiden bereits vor dem Vertragsabschluss vor, könne es passieren, dass der Versicherer die Krankheit kategorisch ausschließt. Auch Beitragssteigerungen von bis zu 100 Prozent seien bei Vorerkrankungen möglich. Schon ein einziger Besuch beim Psychologen könne dazu führen, dass psychische Erkrankungen im Vertrag ausgeschlossen werden. Wird der Betroffene dann aufgrund einer ausgeschlossenen Erkrankung berufsunfähig, erhält er keine Leistungen.
Dass die Versicherungen beim Vertragsabschluss penibel alle Vorerkrankungen abfragen, sei verständlich: "Der Vertragsabschluss ist für sie die einzige Möglichkeit, das Risiko zu prüfen und die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls zu begrenzen", erklärt der Experte. Nach dem Abschluss habe der Versicherer keine Handhabe mehr. Schließt ein kaufmännischer Angestellter beispielsweise eine entsprechende Versicherung ab und schult anschließend auf Sprengmeister um, müsse er dies seiner Versicherung nicht einmal mitteilen, sagt Overbeck. Kunden sollten sich dennoch bemühen, einen Vertrag ohne Ausschlüsse zu finden.
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