Freitag, 10. Oktober 2008
Rückgabe an Versandhaus: Briefmarke nicht nötig
Sendet ein Kunde bei einem Versand bestellte Waren zurück, muss er dem Verkäufer nicht das Porto für die Zusendung zahlen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil.
Der Kunde hat laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises, ohne dass der Verkäufer davon seine Versandkosten abziehen darf (Az.: 15 U 226/06). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Verbraucherorganisation statt. Sie hatte sich gegen die Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandunternehmens gewandt, wonach dem Kunden bei Rückgabe der bestellten Waren nur der um die Versandkosten reduzierte Kaufpreis erstattet wurde. Das OLG betonte, die Klausel sei nichtig, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Der Kunde sei bei bestellter Ware besonders schutzwürdig, da er deren Qualität nicht aus eigener Anschauung beurteilen könne. Daher dürfe sein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht erschwert werden.
Ratgeber
-
Garantie-Extras für Elektrogeräte
Das meiste kann man sich sparen
-
Für geprellte Fluggäste
Schlichtungsstelle kommt
-
Eigenheim statt Aktien
Anleger bleiben risikoscheu
-
Solaranlagen, Wärmepumpen & Co.
Wie winterfest ist die Heizung?
-
"Ihr Steuerbescheid ist da"
Falsche Elster-Mails im Umlauf
-
Nahrungsergänzungsmittel
Kein Versprechen ohne Nachweis
-
Auch Käufer haben Pflichten
Händler darf nachbessern
-
Nach Gehaltserhöhung
Riester-Sparrate anpassen
-
Das P-Konto
Was bei Pfändung wichtig ist
-
Was ändert sich ...
... bei Geld & Finanzen?
-
Shopping-Clubs im Netz
Wer sparen will, muss warten
-
Vollrausch am Steuer
Kfz-Versicherung zahlt nicht
