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Freitag, 10. Oktober 2008

Rückgabe an Versandhaus: Briefmarke nicht nötig

Sendet ein Kunde bei einem Versand bestellte Waren zurück, muss er dem Verkäufer nicht das Porto für die Zusendung zahlen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil.

Der Kunde hat laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises, ohne dass der Verkäufer davon seine Versandkosten abziehen darf (Az.: 15 U 226/06). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Verbraucherorganisation statt. Sie hatte sich gegen die Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandunternehmens gewandt, wonach dem Kunden bei Rückgabe der bestellten Waren nur der um die Versandkosten reduzierte Kaufpreis erstattet wurde. Das OLG betonte, die Klausel sei nichtig, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Der Kunde sei bei bestellter Ware besonders schutzwürdig, da er deren Qualität nicht aus eigener Anschauung beurteilen könne. Daher dürfe sein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht erschwert werden.

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