Donnerstag, 11. Februar 2010
Nichts als Schulden: Erbschaft rechtzeitig ausschlagen
Beim Erben wollen alle nur das Vermögen, die Schulden will keiner.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Wer nichts als Schulden erbt, sollte den Nachlass innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Denn ansonsten hafte der Erbe in voller Höhe für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.
Der Erbe sollte dabei auch Schulden bedenken, die erst mit dem Erbfall entstehen, etwa die Kosten für die Beerdigung oder zu erfüllende Vermächtnisse. Nicht immer sei jedoch leicht zu erkennen, dass der Nachlass überschuldet ist, warnt die Rechtsanwaltskammer. Ist er sich unsicher, könne eine Erbe auf mehrere Weisen seine Haftung beschränken: zum Beispiel indem er vor Gericht die Nachlassverwaltung beantragt. Dann wird ein Verwalter bestellt, der sich um die Schulden kümmert. Außerdem kann der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Dann verteilt ein neutraler Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen auf die Gläubiger. Beide Verfahren machten allerdings nur Sinn, wenn der Verstorbene zumindest genug Geld für die Verfahrenskosten hinterlassen hat.
dpa
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