Elektronische Lohnsteuerkarte : Erst 2013 geht es los
Jetzt ist es raus: Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt nächstes Jahr gar nicht mehr, sondern erst 2013. Bis dahin sollen die technischen Probleme gelöst sein. Die Lohnsteuerkarte von 2010 wird damit erstmal weiter gelten. Dabei sollten Arbeitnehmer aber ein paar Dinge beachten.
Die elektronische Lohnsteuerkartelässt auf sich warten: Eigentlich hätte das papierlose Lohnsteuer-System im kommendenJahr in Betrieb gehen sollen. Bund und Länder haben den Start nun auf Anfang 2013verschoben - und damit die Lebenszeit der alten Papierkarte verlängert. Arbeitnehmersollten ihre Angaben noch einmal genau prüfen.
Was steckt hinter der elektronischenLohnsteuerkarte?
Sie ist eigentlich keineKarte mehr, sondern eine Datenbank: Was früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkartestand, ist künftig in der zentralen Datenbank namens ELStAM erfasst. ELStAM stehtfür "Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale". Sobald das System angelaufenist, kann der Arbeitgeber darauf zurückgreifen, um den Lohnsteuerabzug seiner Beschäftigtenzu ermitteln. Dort steht dann geschrieben, in welcher Steuerklasse der Arbeitnehmerist, wie viele Kinder er hat, welche Freibeträge er beantragt hat und welcher Religionsgemeinschafter angehört. Einem neuen Arbeitgeber müssen Beschäftigte künftig ihr Geburtsdatumund die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen, damit dieser auf die Datenbankzugreifen kann.
Was passiert mit der Papierkarte?
Zum letzten Mal bekamenArbeitnehmer für 2010 eine Lohnsteuerkarte aus Papier zugeschickt. Sie galt auch2011 weiter, als die Umstellung auf das elektronische System schon in vollem Gangewar - und die Initiatoren zuversichtlich, dass es 2012 in Betrieb geht. Weil sichnun die ELStAM-Einführung bis ins Jahr 2013 verzögert, ist die Lohnsteuerkarte für2010 noch ein weiteres Jahr, also auch für 2012 gültig.
Wozu dienen die ELStAM-Infoblätter?
In den vergangenen Wochenbekamen die rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland einen Brief ihres Finanzamts.Er informiert darüber, welche Lohnsteuermerkmale über eine Person in der neuen Datenbankvermerkt wurden. Bei manchen haben sich in den Infoblättern Fehler eingeschlichen.Betroffene sollten diese gleich dem Finanzamt melden und sich ein korrigiertes Infoblattausstellen lassen. Sobald das ELStAM-System in Kraft ist, werden die Abzüge sonstfalsch berechnet. Auch muss das Schreiben 2012 beim Arbeitsplatzwechsel vorgelegtwerden - ist es falsch, übernimmt der neue Arbeitgeber die Fehler in seine Unterlagen.
Was ist bei Änderungen undKorrekturen der Lohnsteuermerkmale zu tun?
Lohnsteuermerkmale, die2010 noch richtig waren, können 2012 längst veraltet sein, etwa wenn jemand geheiratetoder ein Kind bekommen hat. Ein Arbeitnehmer, bei dem sich Änderungen ergeben, mussdiese dem Finanzamt melden und sich ein neues Infoblatt ausdrucken lassen. DiesenAusdruck bringt er zu seinem Arbeitgeber, damit dieser die Änderungen bei der Berechnungdes Lohnsteuerabzugs berücksichtigt.
Was ist 2012 bei einem Arbeitsplatzwechselzu tun?
Wer 2012 den Arbeitsplatzwechselt, muss dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte für 2010 und das ELStAM-Infoblattvorlegen. Wer bisher noch keine Lohnsteuerkarte hatte, muss sich beim Finanzamteinen Ausdruck anfordern, auf dem die gleichen Angaben stehen wie auf dem Infoblatt.Dieses Papier dient quasi als Ersatz-Lohnsteuerkarte und muss beim Arbeitgeber abgegebenwerden.
Müssen für 2012 wieder Freibeträgebeantragt werden?
Vermutlich müssen Freibeträgenicht neu beantragt werden, endgültig ist das aber in diesen Tagen noch nicht geklärt.Aller Voraussicht nach gelten mit den Angaben der Lohnsteuerkarte 2010 auch diedamals darauf vermerkten Freibeträge mit allen Rechtsfolgen weiter, das heißt: Wereinen Freibetrag eingetragen hat, muss auch eine Steuererklärung machen. Expertenraten dazu, genau zu prüfen, ob die eingetragenen Freibeträge noch richtig sind,und sie gegebenenfalls zu ändern. Die Anträge dafür sollten so schnell wie möglicherfolgen, damit die Änderungen möglichst früh im kommenden Jahr gelten.
Quelle: n-tv.de


