Ratgeber

Geblinkt und nicht abgebogenFahrer haftet trotz Vorfahrt

21.01.2014, 14:35 Uhr

Wer Vorfahrt hat und in einen Unfall verwickelt wird, ist immer schuldlos? Mitnichten. Denn auch der eigentlich Begünstigte kann durch sein Fehlverhalten eine besondere Gefahrenlage schaffen.

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Wer Vorfahrt hat und nach kurzem Blinken doch geradeaus fährt, muss bei einem Unfall für den entstandenen Schaden mitaufkommen. (Foto: dpa)

Wenn ein Fahrer auf einer Vorfahrtsstraße nach kurzem Blinken dennoch geradeaus fährt, haftet er im Falle eines Unfalls mit. 20 Prozent hielt das Landgericht Saarbrücken für angemessen (Az.: 13 S 34/13), berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer auf einer Vorfahrtstraße vor einer Einmündung nach rechts kurz geblinkt und war dann doch geradeaus weitergefahren. Der Wagen stieß mit dem Fahrzeug eines Linksabbiegers zusammen, der im Vertrauen auf das Abbiegen des anderen Autos aus der Nebenstraße herausfuhr.

Erstinstanzlich hatte der Linksabbieger und Kläger behauptet, der Fahrer des anderen Wagens habe nach rechts geblinkt, die Geschwindigkeit verringert, eingelenkt und mit dem Abbiegevorgang begonnen, dann jedoch plötzlich einen Schlenker gemacht und sei geradeaus weitergefahren. Der Linksabbieger habe die Kollision nicht verhindern können.

Mit der Klage wurden Reparaturkosten von netto 1430,43 Euro sowie eine Unkostenpauschale von 25,00 Euro, ferner Freistellung von Sachverständigenkosten in Höhe von 535,19 Euro sowie von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und Zinsen geltend gemacht.

Nachdem das Amtsgericht St. Ingbert die Klage nicht zugelassen hatte, konnte der Kläger mit der Berufung vor dem Landgericht Saarbrücken einen Teilerfolg erzielen.

Demnach haftet an einer Vorfahrtstraße bei einem Unfall zwar grundsätzlich der Wartepflichtige. Im verhandelten Fall habe aber der Fahrer durch sein Blinken eine besondere Gefahrenlage geschaffen, erklärte das Gericht. Er hätte deshalb besonders vorsichtig an die Einmündung heranfahren, sich notfalls mit dem wartenden Fahrer verständigen oder ganz anhalten müssen. Daher sei eine Mithaftung angemessen. Der falsch blinkende Fahrer wurde deshalb vom Landgericht zur Zahlung von 475 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa