Verbraucherschützer warnenFinanzberatung als Lotteriespiel
Die Bundesregierung will Anleger mit einem Gesetz besser schützen. Das ist im Ansatz schön und gut, meinen Verbraucherschützer. Ohne ganz klare Standards könne die Neuregelung aber weitgehend wirkungslos bleiben.
Die Finanzberatung von Bankkunden und Anlegern darf aus Sicht von Verbraucherschützern nicht zu einem Lotteriespiel mit ungewissem Ausgang werden. "Nach wie vor klären Banken und Finanzvermittler Verbraucher nicht richtig und wahrhaftig über Risiken von Geldanlagen auf", kritisiert Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband
Es fehle an verständlichen und vergleichbaren Informationen. Vermittler verkauften eher risikoreiche Finanzprodukte, weil sie daran mehr verdienten. Billen forderte gesetzliche Standards, mehr Aufsicht und eine bessere Risikoaufklärung. Der Bundesregierung warf er vor, beim Anlegerschutz zu zaghaft zu agieren.
Regeln für den Grauen Markt
Das Bundeskabinett will am 21. Juli einen Gesetzentwurf für besseren Anlegerschutz verabschieden. Geplant sind unter anderem strengere Regeln auf dem kaum regulierten "grauen Kapitalmarkt" sowie Sanktionen gegen Finanzdienstleister bei Falschberatung. Auf diesem Markt sollen Instrumente der Aufsicht gelten, die im regulierten Bereich bereits Standard sein sollten. Hierzu gehören eine anlegergerechte Beratung, das Offenlegen von Provisionen und ein Protokoll über das Beratungsgespräch. Zudem sollen strengere Anforderungen an Verkaufsprospekte des "grauen Marktes" gelten.
Noch strittig ist zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium die Aufsicht über Finanzvermittler. Finanzministerium und weite Teile der Union plädieren dafür, Vermittler unter eine gewisse Aufsicht des Kreditwesengesetzes (KWG) zu stellen - quasi eine "super-light-Form" Möglicherweise wird dieser Punkt vom Gesetzentwurf noch herausgelöst.
Verbraucher wissen zu wenig
Billen zufolge enthält der Gesetzentwurf zwar positive Ansätze. Das Ziel aber, "das Ungleichgewicht in der Finanzvermittlung wirksam zugunsten der Verbraucher zu verschieben", werde verfehlt. Damit Verbraucher Finanzprodukte verstehen und vergleichen können, sei ein einheitliches und verbindliches Informationsblatt nötig.
Für die Protokollierung von Verkaufsgesprächen seien gesetzliche Standards erforderlich, ebenso klare Vorgaben zur Erfassung der Risikobereitschaft - statt einer oft willkürlichen Einordnung der Kunden. Für alle Finanzvermittler müssten gleiche Regeln bei Qualifikation, Zulassung, Transparenz und Vermögensabsicherung gelten. Die Finanzaufsicht müsse die Einhaltung kontrollieren.