Es muss nicht immer Bares seinGehaltserhöhung mal anders
Der Weg zum Chef ist oft nicht gerade angenehm, vor allem, wenn man mehr Geld für sich rausschlagen will. Dabei können Gehaltsverhandlung für beide Seiten Vorteile bringen.
Der Weg zum Chef ist oft nicht gerade angenehm, vor allem, wenn man mehr Geld für sich rausschlagen will. Dabei können Gehaltsverhandlung für beide Seiten Vorteile bringen - jedenfalls dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf unkonventionelle Lösungen einlassen. Beim Blick auf die Lohnabrechnung wird schnell klar: Von der Brutto-Gehaltserhöhung bleibt netto nicht viel übrig.
Spendiert der Arbeitgeber dagegen zum Beispiel die Betreuung der Kinder des Arbeitnehmers, haben beide was davon: Sie sparen Steuern. Alles, was die Geschäftsführung überwiegend im Interesse des Betriebs ausgibt, gilt als Betriebsausgaben. Und die schmälern den Gewinn des Arbeitgebers, bringen also Steuervorteile. Der Kinderbetreuungszuschuss muss auch nicht besteuert werden, erklärt Juri Schudrowitz vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI): "Der Empfänger arbeitet brutto für netto und für den Arbeitgeber ist der Bürokratieaufwand durch die Steuerbefreiung sehr niedrig." Und das Beste: Diese Lohnbestandteile sind sozialabgabenfrei.
Bei 44 Euro ist Schluss
Bei der Wahl der steuerfreiem Gehaltsextras kann der Arbeitgeber aus einem reichhaltigen Angebot schöpfen. Allerdings ist die Höhe der Sachbezüge auf 44 Euro begrenzt. Nur wenn dieser Betrag nicht überschritten wird, bleibt die Zuwendung steuer- und sozialabgabenfrei. "Es handelt sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze", erläutert sagt Carsten Butenschön vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg den kleinen aber bedeutenden Unterschied. Denn wird die Grenze nur einen Cent überschritten, muss der ganze Sachbezug besteuert werden.
Darauf ist vor allem zu achten, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Arbeitsweg finanzieren. Das ist in Form einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr möglich. Allerdings muss dafür ein Rahmenvertrag mit den örtlichen Verkehrsbetrieben geschlossen werden und die Fahrkarten der Mitarbeiter müssen direkt vom Betriebskonto bezahlt werden. Kostet ein Ticket mehr als 44 Euro, muss der Rest vom Arbeitnehmer kommen.
Massagen vom Arbeitgeber
Weniger bekannt ist, dass Arbeitgeber auch Fitnesstraining oder Massagen spendieren und dabei Steuern sparen können. Denn auch diese Zuwendungen fallen in den Bereich der Sachbezüge. "Allerdings muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Einlösung der Gutscheine den Betrag von 44 Euro nicht übersteigt", warnt Carsten Butenschön. Ansonsten droht auch hier die volle Steuerpflicht auf diese Zahlung.
Das ist im Fall der Kinderbetreuung anders. Für sie gibt es keine Grenzen, allerdings müssen die Kita-Kosten zusätzlich zum Arbeitslohn bezahlt werden. Für den Firmenwagen, den man privat benutzt, gibt es dagegen Einschränkungen - ganz steuerfrei kriegt man ihn leider nicht. Hier muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern und auch Sozialabgaben abführen. Am einfachsten geht das über die Ein-Prozent-Pauschale, komplizierter ist ein Fahrtenbuch.
Egal in welcher Form - von steuerfreien Gehaltsextras profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Deshalb ist es auch viel leichter, sich auf sie zu einigen, als auf mehr Lohn.