Ratgeber

Trotz kranker SchilddrüseHund muss an die Leine

22.07.2011, 16:09 Uhr
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Es gibt auch Hundeleinen, die nicht am Hals drücken. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Jeder weiß, dass Ausnahmen Regeln aushöhlen. Nach diesem Grundsatz entscheiden Verwaltungsrichter in Ansbach gegen die Klage zweier Hundehalter, die wegen Erkrankungen ihrer Hunde die Tiere im Stadtpark frei laufen lassen wollten.

Für kranke Hunde gibt es keine Ausnahme von der Leinenpflicht. Das hat das Verwaltungsgericht in Ansbach entschieden. Im verhandelten Fall hatten zwei Hundehalter gegen die Stadt Nürnberg geklagt. Sie wollten erreichen, dass sie ihren Hund im nahen Stadtpark frei laufen lassen dürfen. Ein Tierarzt hatte dem kleinen Chihuahua-Yorkshire-Mischling bescheinigt, dass er eine Schilddrüsen- sowie eine Darmerkrankung hat und weder Geschirr noch Halsband verträgt. Das Gericht wies die Klage ab (Az.: AN 4 K 10.01869).

Richterin Claudia Frieser teilte die Auffassung der Stadt Nürnberg: Grünanlagen dienten der Erholung. Vor allem ältere Menschen und Kinder sollten dort nicht durch freilaufende Hunde gefährdet oder erschreckt werden. Eine Satzung der Stadt legt fest, dass Hunde in Grünanlagen ohne Leine nur in ausgewiesenen Hundezonen ausgeführt werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung würde nach Ansicht der Richterin die allgemeine Akzeptanz der Regel aushöhlen. Außerdem gebe es noch andere Gebiete in der Stadt, in denen der Hund ohne Leine laufen könne. Laut einem tierärztlichen Gutachten des Veterinäramtes sei es durchaus möglich, dass der Hund angeleint wird.

Quelle: ntv.de, dpa