Freitag, 09. Februar 2007
"Besorgnis erregend": Immer mehr Kontenabfragen
Die Abfragen privater Konten durch Finanzämter und andere staatliche Behörden haben aus Sicht des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) "Besorgnis erregend" zugenommen. Allein die gesetzlich zugelassenen Abfragen etwa von Finanz- und Sozialämtern sowie Bafög-Stellen hätten sich im vergangenen Jahr auf gut 25.500 erhöht und damit mehr als verdoppelt, berichtete der Verband am unter Bezug auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Zur Förderung von Steuerehrlichkeit ist es Finanzämtern und anderen Behörden seit April 2005 erlaubt, Konten von Bürgern zu ermitteln. Im Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche werden Konten schon länger abgefragt. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Eine Abfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse. Stellt sich heraus, dass Konten nicht angegeben wurden, wird derjenige um Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, kann von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldtransfers verlangt werden.
Von 2009 an soll im Zuge der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse von pauschal 25 Prozent die Kontoabfrage nur noch die Ausnahme sein und als Sonderform gelten. Die Überprüfung soll nach einem entsprechenden Referentenentwurf der Regierung auf Empfänger staatlicher Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Bafög beschränkt werden, um Missbrauch zu verhindern. Künftig sollen die kontoführenden Banken für jeden Kunden anonym 25 Prozent der Kapitalerträge ans Finanzamt abführen. Damit sind die Ansprüche des Staates abgegolten. Warnungen, die Finanzämter dürften künftig die Konten der Sparer angeblich noch genauer durchleuchten, hatte das Finanzministerium als "hanebüchenen Unsinn" zurückgewiesen.
2005 gab es nach früheren Angaben aus dem Finanzministerium etwa 9000 steuerliche Kontenabfragen. Daneben seien 62.410 Anfragen der BaFin im Zusammenhang mit möglicher Terrorfinanzierung und Geldwäsche bearbeitet worden. 2006 stieg hier die Zahl dieser Anfragen nach aktuellen Angaben des RGWV auf insgesamt 81.000.
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