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Ratgeber

Freitag, 05. September 2008

"Risiko des Totalverlusts": Klage gegen Rentenversicherung

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen den Versicherer Aspecta Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass die "Beitragsfreistellungsklausel" in den sogenannten Rürup-Verträgen nicht mehr verwendet wird. Diese Klausel besagt, dass die Versicherung erlischt, wenn sie schon im ersten Jahr beitragsfrei gestellt werden muss. Die eingezahlten Beiträge sind in solchen Fällen verloren.

Doch auch in den Folgejahren könne eine Beitragsfreistellung zum Totalverlust führen, warnt die Verbraucherzentrale. Das Risiko, dass Beiträge auf Eis gelegt werden müssen, ist gerade bei jungen Selbständigen hoch - und die sind die Zielgruppe dieser Versicherung. Die Aspecta ist übrigens nicht der einzige Anbieter, der so vorgeht. Ähnliche Regelungen finden sich in fast allen Basisrentenverträgen. Das Verfahren gegen Aspecta ist also für die gesamte Versicherungsbranche von Bedeutung.

Fazit der Verbraucherschützer: Angesichts der Tatsache, dass gut drei Viertel aller Verträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren storniert würden, sollten Verbraucher die Finger von Rürup-Verträgen lassen. "Auch eventuelle Steuervorteile wiegen das hohe Risiko des Totalverlustes nicht auf", erklärte die Verbraucherzentrale.

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