Ratgeber

HandwerkerrechnungKostenschätzung gratis

25.09.2007, 08:24 Uhr

Wenn auf der Handwerkerrechnung der Kostenvoranschlag als Posten auftaucht, ist das nicht immer rechtens. Denn in der Regel ist die Kostenschätzung gratis.

Das Bad soll neu gekachelt werden? Der Wagen braucht eine Generalüberholung? Bevor Handwerker loslegen, machen sie üblicherweise einen Kostenvoranschlag. Das vermeidet Überraschungen und schafft Vergleichbarkeit. Nun ist für die Erstellung des Kostenvoranschalgs ein gewisser Aufwand nötig.

Den müssen Verbraucher aber nicht bezahlen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage.

Anderes gilt jedoch, wenn für den Kostenvoranschlag zuvor eine Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde. Auch wenn die Bezahlung in der Branche üblich ist, kann der Handwerker eine Rechnung stellen. Allerdings sollte das ausführende Unternehmen zumindest grob im Kostenrahmen bleiben. Deutliche Überschreitungen eines Kostenvoranschlags bei der Ausführung der Leistungen muss man nur dann akzeptieren, wenn die Verteuerung dem Kunden rechtzeitig angezeigt wurde und die Geschäftspartner sich auf eine bestimmte Summe geeinigt haben. Präsentiert die Firma ohne Vorwarnung eine deutlich erhöhte Rechnung, kann der Kunde Schadensersatz verlangen.