Zehntausende Verträge nichtigMehr Geld für Leiharbeiter
Die Abschlüsse der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" waren von christlicher Nächstenliebe gegenüber den Arbeitgebern geprägt. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt: Die Pseudogewerkschaft darf keine Tarifverträge aushandeln. Möglicherweise bekommen die Betroffenen auch für die vergangenen Geld zurück.
Zahlreiche Tarifverträge für zehntausende Leiharbeitnehmer sind nichtig. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), darf die "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" keine Tarifverträge abschließen. Als Konsequenz können nach Verdi-Schätzung 280.000 Leiharbeitnehmer nun den gleichen Lohn beanspruchen wie die Stammbelegschaft. (Az: 1 ABR 19/10)
Voraussichtlich können betroffene Arbeitnehmer und die Sozialversicherungen milliardenschwere Nachzahlungen auch für die Vergangenheit verlangen. Formal hat das BAG hierüber aber noch nicht entschieden. Hinderungsgrund war ein älteres Verfahren, das noch beim Arbeitsgericht Berlin anhängig ist.
Nicht durchsetzungsfähig
In der 2002 gegründeten Tarifgemeinschaft CGZP haben sich die nach eigenem Verständnis christlichen Gewerkschaften zusammengeschlossen, um branchenübergreifend Tarifverträge für die Leiharbeitsfirmen abzuschließen. Dies setzt allerdings eine ausreichende "Sozialmächtigkeit" der Gewerkschaften voraus, sprich, sie müssen ausreichend schlagkräftig und durchsetzungsfähig sein, um der Arbeitgeberseite ein wirkliches Gegengewicht bieten zu können. Die DGB-Gewerkschaft Verdi und das Land Berlin halten dies für nicht gegeben. Sie werfen der CGZP Dumpingabschlüsse vor.
Hintergrund des Streits ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Die von der CGZP ausgehandelten Abschlüsse lagen meist weit unter dem Niveau der Stammbelegschaft. Nach Schätzung von Verdi haben nun 280.000 Arbeitnehmer Anspruch auf "Equal Pay". Folgen die Gerichte dem BAG-Beschluss auch in dem noch anhängigen älteren Verfahren, können Arbeitnehmer je nach Arbeitsvertrag auch rückwirkend Geld fordern.