Ratgeber

Offene ImmobilienfondsMehr Schutz vor Großanlegern

21.09.2010, 17:26 Uhr

Wenn mehrere Großinvestoren ihre Immobilienfondsanteile zurückgeben, können sie den ganzen Fonds ins Wanken bringen. 2008 ist das passiert und noch immer gibt es Anleger, die nicht an ihre Anteile kommen, weil der Fonds vorübergehend dicht gemacht hat. Damit sich das nicht wiederholt, soll es künftig Mindesthaltefristen geben.

Privatanleger in offenen

Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs großer Investoren

geschützt. Künftig soll es eine zweijährige Mindesthaltedauer für Großanleger solcher

Fonds geben. Das geht aus dem aktuellen Entwurf für das Anlegerschutzgesetz hervor,

der nun verabschiedet werden soll.

Offene Immobilienfonds wurden

Kleinanlegern lange als sicher und renditestark empfohlen. Großanleger haben

die Fonds dagegen oft als Geldmarktersatz missbraucht. Als im Zuge der

Finanzkrise große Gesellschaften ihr Geld im großen Stil abzogen, gerieten

mehrere Fonds ins Wanken und mussten vorübergehend schließen. Bei einigen

Anbietern kommen die Anleger immer noch nicht an ihr Geld.

Künftig wird den

Großanlegern ein Ausstieg ohne Vorwarnung erschwert, wodurch Schieflagen zu Lasten

der Kleinanleger verhindert werden sollen. Die jetzigen Regeln fallen aber weniger

streng aus, als es ein erster Entwurf vom Frühjahr vorsah. Dieser hätte auch viele

Privatanleger getroffen.

Zwei Jahre Haltefrist

Der Gesetzentwurf sieht

vor, dass Anleger ihre Anteile zwei Jahre halten müssen, bei bestehenden

Anlagen gelten diese zwei Jahre aber bereits als abgeleistet. Ausgenommen sind

zudem Beträge bis zu 5.000 EUR pro Monat, so dass Kleinanleger weiter Anteile

bis zu dem Betrag zurückgeben können. Im dritten Jahr müssen Anleger beim Ausstieg

einen Abschlag von zehn Prozent des Anteils hinnehmen, im vierten Jahr von fünf

Prozent. Doch auch diese Rücknahmeabschläge

gelten erst für Beträge von mehr als 5000 Euro.

Für Alt- und Kleinanleger

ändert sich also nichts. Anstatt eines ursprünglich geplanten zehnprozentigen Bewertungsabschlags

sollen Immobilien zudem künftig häufiger bewertet werden.

Quelle: ino/dj/dpa