Offene ImmobilienfondsMehr Schutz vor Großanlegern
Wenn mehrere Großinvestoren ihre Immobilienfondsanteile zurückgeben, können sie den ganzen Fonds ins Wanken bringen. 2008 ist das passiert und noch immer gibt es Anleger, die nicht an ihre Anteile kommen, weil der Fonds vorübergehend dicht gemacht hat. Damit sich das nicht wiederholt, soll es künftig Mindesthaltefristen geben.
Privatanleger in offenen
Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs großer Investoren
geschützt. Künftig soll es eine zweijährige Mindesthaltedauer für Großanleger solcher
Fonds geben. Das geht aus dem aktuellen Entwurf für das Anlegerschutzgesetz hervor,
der nun verabschiedet werden soll.
Offene Immobilienfonds wurden
Kleinanlegern lange als sicher und renditestark empfohlen. Großanleger haben
die Fonds dagegen oft als Geldmarktersatz missbraucht. Als im Zuge der
Finanzkrise große Gesellschaften ihr Geld im großen Stil abzogen, gerieten
mehrere Fonds ins Wanken und mussten vorübergehend schließen. Bei einigen
Anbietern kommen die Anleger immer noch nicht an ihr Geld.
Künftig wird den
Großanlegern ein Ausstieg ohne Vorwarnung erschwert, wodurch Schieflagen zu Lasten
der Kleinanleger verhindert werden sollen. Die jetzigen Regeln fallen aber weniger
streng aus, als es ein erster Entwurf vom Frühjahr vorsah. Dieser hätte auch viele
Privatanleger getroffen.
Zwei Jahre Haltefrist
Der Gesetzentwurf sieht
vor, dass Anleger ihre Anteile zwei Jahre halten müssen, bei bestehenden
Anlagen gelten diese zwei Jahre aber bereits als abgeleistet. Ausgenommen sind
zudem Beträge bis zu 5.000 EUR pro Monat, so dass Kleinanleger weiter Anteile
bis zu dem Betrag zurückgeben können. Im dritten Jahr müssen Anleger beim Ausstieg
einen Abschlag von zehn Prozent des Anteils hinnehmen, im vierten Jahr von fünf
Prozent. Doch auch diese Rücknahmeabschläge
gelten erst für Beträge von mehr als 5000 Euro.
Für Alt- und Kleinanleger
ändert sich also nichts. Anstatt eines ursprünglich geplanten zehnprozentigen Bewertungsabschlags
sollen Immobilien zudem künftig häufiger bewertet werden.