Freitag, 05. Februar 2010
Vor Suizidversuch entsorgt: Neue Möbel vom Jobcenter
Ein Hartz-IV-Empfänger, der vor einem Selbstmordversuch alle seine Möbel auf den Müll geworfen hat, soll eine neue Einrichtung auf Staatskosten bekommen. Das Sozialgericht Düsseldorf verurteilte die zuständige ARGE-Behörde zu einem entsprechenden Zuschuss. Sie hatte dem Mann aus Krefeld allenfalls ein Darlehen einräumen wollen.
Der Kläger hatte die Möbel entsorgt, weil er sie nach seinem Tod für überflüssig hielt. In der Entscheidung heißt es, dass der Kläger nur dann selbst zahlen müsse, wenn er ohne wichtigen Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt habe. Es habe jedoch ein wichtiger Grund bestanden, weil der Kläger sein Leben habe beenden wollen, hieß es weiter.
Der Mann habe damit nicht seine eigene Hilfebedürftigkeit herbeiführen, sondern lediglich seinem potenziellen Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollen. Daher seien die Möbel im Sperrmüll gelandet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: S 35 AS 206/07)
dpa
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