Donnerstag, 27. Mai 2010
Hochwasseralarm: Nicht alles ist versichert
Wenn andere Sicherungssysteme nicht Stand halten, bleibt nur noch die Versicherung - wenn man denn eine hat.
(Foto: dpa)
Wenn das Hochwasser kommt, wächst die Gefahr für Keller, Wohnungen und Autos. Die Versicherung zahlt allerdings nicht für alle Schäden.
Sind Schäden am Haus gedeckt?
Weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung übernimmt normalerweise Schäden am Haus durch Überschwemmung, Hochwasser oder Niederschläge. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Kunde eine Zusatzversicherung für "Elementarschäden" abgeschlossen hat.
Der Haken: Kaum ein Hausbesitzer in den betroffenen Gebieten besitzt die Zusatzpolice, weil die Versicherer den Risikoschutz für sie gar nicht anbieten. Wer entlang der Oder aber noch eine alte Police aus DDR-Zeiten besitzt, die nach der Wende unverändert von der Allianz übernommen wurde, hat Glück: Darin sind Hochwasserschäden automatisch mitversichert.
Wie kann ich sonst den Schaden ersetzt bekommen?
Nichtversicherte können eventuell einen Teil des Schadens bei der nächsten Steuererklärung hereinholen. Sie können etwa die Wiederbeschaffung von Hausrat oder Kleidung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Welche Auto-Schäden zahlt die Versicherung?
Hochwasserschäden am Auto sind in der Regel von der Teil- oder Vollkasko-Versicherung gedeckt. Voraussetzung ist, dass der Schaden direkt durch die Überschwemmung entstanden ist. Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert des Autos gezahlt. Auch für vom Hochwasser verschmutzte Innenausstattungen gibt es Geld.
Wer auf einer überfluteten Straße ins Schleudern gerät und am Baum landet, bleibt ohne Ersatz, wenn er keine Vollkasko hat. Leer könnte auch ausgehen, wer sein Gefährt in der Nähe eines bereits über die Ufer tretenden Flusses parkt: Der Versicherer prüft, ob vor einem Hochwasser rechtzeitig gewarnt wurde und beruft sich gegebenenfalls darauf, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstand.
Was ist mit Personenschäden?
Bei Verletzungen, die Betroffene durch Hochwasser oder Überschwemmung ihrer Häuser erleiden, kommt die Krankenversicherung auf. Bei dauerhaften Schäden springt die private Unfallversicherung ein.
Was muss ich bei der Schadensmeldung beachten?
Wer von einem Hochwasserschaden betroffen ist, sollte unverzüglich die Versicherung informieren. Der Bund der Versicherten rät, die Schadensmeldung per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Zur Dokumentierung sollten Fotos gemacht werden. Zudem ist eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände erforderlich.
ino/AFP
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