Ratgeber

KurzarbeitSteuernachzahlung droht

28.11.2009, 09:00 Uhr
imageIsabell Noé

Das Kurzarbeitergeld ist für die Betroffenen eine gute Sache. Manche müssen sich aber im nächsten Jahr auf Steuernachzahlungen einstellen.

Vergangene Woche hat das Kabinett die Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung gebilligt. Auch 2010 wird der Staat also den Lohnausfall von Mitarbeitern kompensieren, zumindest zum Teil: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt den Betroffenen 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, 67 Prozent wenn ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.

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Das Kurzarbeitsgeld an sich ist steuerfrei. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Man arbeitet also weniger und bekommt im Verhältnis zur geleisteten Arbeit mehr Geld. Einen Teil davon könnte sich der Fiskus allerdings bei der nächsten Steuererklärung zurückholen: Manche Kurzarbeiter müssen sich auf eine Nachzahlung gefasst machen. Der Grund liegt im Steuersystem, genauer in den Bemessungsgrundlagen. Zwar ist das Kurzarbeitergeld an sich steuerfrei, wie Arbeitslosen- oder Elterngeld auch. Für die Berechnung des Steuersatzes wird das Kurzarbeitergeld aber auf das tatsächliche Arbeitseinkommen aufgeschlagen. Dadurch rutscht man möglicherweise in einen höheren Steuertarif. "Progressionsvorbehalt" heißt der Schlüsselbegriff.

Beispielrechnung

Wie der Progressionsvorbehalt wirken kann, zeigt das folgende Beispiel: Ein kinderloser Single mit 30.000 Euro Jahresgehalt wird auf Kurzarbeit gesetzt, sein Bruttolohn sinkt dadurch auf 22.500 Euro. Zieht man diverse Freibeträge ab, sind noch etwa 19.200 Euro zu versteuern, zu einem Satz von rund 13,3 Prozent. Wird nun das Kurzarbeitergeld hinzugerechnet, steigt der Satz auf gut 14,7 Prozent. Damit ergibt sich eine Nachzahlung von etwa 230 Euro.

Wen trifft es

Die Progression trifft nicht alle gleichermaßen. Wer in den Lohnsteuerklassen I oder IV veranlagt ist und außer Kurzarbeitergeld kein Gehalt bekommen hat, der hat nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitslohn nur teilweise ausgefallen ist. Heftig kann es hier vor allem Doppelverdiener-Ehepaare erwischen, von denen ein Partner teilweise Kurzarbeitergeld bezogen hat. Gerade wenn der andere Partner über höhere Einkünfte verfügt, sollten sie schon mal an Rücklagen für die nächste Steuer denken.