Freitag, 20. Februar 2009
Anführungsstriche vergessen: Student fliegt raus
Weil ihm mittels einer Spezial-Software das Kopieren fremder Text-Passagen für seine Diplomarbeit nachgewiesen wurde, muss ein Student die Universität Münster ohne Abschluss verlassen. Seine Klage gegen den Plagiatsvorwurf und das daraus folgende "Mangelhaft" der Prüfungskommission ist vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen worden (Az: 10 K 1212/07).
Seine Diplomarbeit am Lehrstuhl Betriebswirtschaftslehre war 2006 routinemäßig mit wissenschaftlichen Texten im Internet abgeglichen worden. Dabei hatte sich herausgestellt, dass der Student wesentliche Textstellen von anderen Autoren abgeschrieben hatte, ohne sie als Zitate kenntlich zu machen. Er fiel mit seiner Diplomarbeit durch. Zu Recht, wie der Richter befand. Der Student habe sich "mit fremden Federn geschmückt und gegen das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verstoßen".
Das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2005 einen strengen Strafenkatalog erstellt, um bei Haus- oder Examensarbeiten Plagiate zu verhindern und Abschreiben aus dem Internet zu ahnden: Wer erwischt wird, muss mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße rechnen. In diesem Fall wolle die Universität aber davon absehen, so eine Sprecherin der Hochschule. Stattdessen werde der Student exmatrikuliert.
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