Ratgeber

PendlerpauschaleTaxifahrten absetzbar

30.07.2009, 12:54 Uhr

Mit der Rückkehr zur alten Regelung bei der Pendlerpauschale sind Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wieder bei der Steuer absetzbar - dazu gehören auch Taxifahrten.

Taxi
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Mit der Rückkehr zur alten Regelung bei der Pendlerpauschale sind auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wieder bei der Steuer absetzbar. Sinnvoll ist das Belege-Sammeln für all jene Steuerzahler, deren Kosten die vom Fiskus angesetzte Pauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer übersteigen. Weitgehend unbekannt ist dabei laut dem Bund der Steuerzahler in Berlin, dass zu den öffentlichen Verkehrsmitteln auch das Taxi gehört.

"Theoretisch jeden Tag"

Auch Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Taxi können also als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzbar sein. Sollte der Bus einem Arbeitnehmer vor der Nase wegfahren oder das eigene Auto streiken, müssen bei Taxifahrten die entsprechenden Belege aufbewahrt werden - auch sie mindern die Steuerlast. "Wer meint, dass er so gut verdient, kann theoretisch sogar jeden Tag das Taxi nehmen", erläutert Steuerreferentin Anita Käding. "Er bekommt allerdings nicht alles vom Staat wieder - er mindert damit nur teilweise seine Gesamtsteuerlast."

Quelle: dpa