Nummernschild liegt im WagenUnmontiert gibt's keinen Schutz
Ein rotes Wechselkennzeichen ist eine praktische Sache für Autohändler. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für das Fahrzeug, an dem das Kennzeichen angebracht ist. Entscheidend ist allerdings, dass das Schild sichtbar und am Fahrzeug befestigt ist.
Ein rotes Wechselkennzeichen ist eine praktische Sache für Autohändler. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für das Fahrzeug, an dem das Kennzeichen angebracht ist. Entscheidend ist allerdings, dass das Nummernschild sichtbar und am Fahrzeug befestigt ist. Liegt das Kennzeichen im Innern des Fahrzeugs, muss die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz klar.
Im konkreten Fall hatte der Besitzer das rote Kennzeichen nicht am Wagen befestigt, sondern aus Sicherheitsgründen über Nacht im Fahrzeug abgelegt. Ein Fehler: Es kam zu einem Fahrzeugbrand und die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil das Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig am Fahrzeug befestigt war. Zu Recht, befanden die OLG-Richter. Der Versicherte hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.