Dienstag, 07. Oktober 2008
Gefährliche Falle: Unterhaltsverzicht im Ehevertrag
Ehepartner sollten in einem Ehevertrag nicht den gegenseitigen Unterhaltsverzicht im Falle einer Scheidung vereinbaren. Vor allem wenn Kinder geplant sind, sei Vorsicht geboten, rät die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig. Denn niemand wisse, ob ein Kind gesund zur Welt kommt. Auch eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass das Kind zum betreuungsbedürftigen Pflegefall wird. Wenn im Ehevertrag ein Unterhaltsverzicht vereinbart wurde, könne es dann schnell zu einer wirtschaftlichen Katastrophe für den betreuenden Elternteil kommen.
Seit der Reform des Unterhaltsrechts in diesem Jahr hänge der Unterhaltsanspruch davon ab, ob der unterhaltsberechtigte Partner während der Ehe Nachteile für seine Berufslaufbahn in Kauf nehmen musste, erläutert die Kammer. Allerdings ist es möglich, in einem Ehevertrag einvernehmlich festzulegen, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Zeitpunkt der betreuende Elternteil ausschließlich für die Kinderbetreuung zuständig sein soll. Außerdem lässt sich regeln, ab wann und in welchen Umfang der Elternteil wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen soll.
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