08.02.2012 21:06 Uhr Frankfurt 20:06 Uhr London 15:06 Uhr New York 05:06 Uhr Tokio
Suche
Ratgeber

Donnerstag, 02. September 2010

Beschwerde auf 1182 Seiten : Verfassungsrichter nervt man nicht

Das Bundesverfassungsgericht ist kein Kummerkasten.

Das Bundesverfassungsgericht ist kein Kummerkasten.
(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 1182 Seiten kommt einen Kläger in Karlsruhe teuer zu stehen: Das Bundesverfassungsgericht verhängte Missbrauchsgebühren von insgesamt 2200 Euro gegen den Beschwerdeführer und seinen Rechtsanwalt. Der Kläger, selbst von Beruf Anwalt, hatte sich gegen die Verhängung eines Fahrverbots von zwei Monaten und ein Bußgeld von 175 Euro gewehrt. Trotz ihres Umfangs erfülle die Verfassungsbeschwerde nicht "die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung", heißt es im Beschluss der Verfassungsrichter (Az. 2 BvR 1354/10).

Die Beschwerdeschrift sei gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen sowie unbelegte Vorwürfe gegenüber den Fachgerichten bis hin zur Behauptung einer "wahnähnlichen Verkennung des Verfassungsrechts". Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, "dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann", heißt es weiter. Das Gericht hat die gesetzliche Möglichkeit, bei missbräuchlichen Beschwerden Gebühren bis zu 2600 Euro zu verhängen.

dpa

Artikel versenden

Beschwerde auf 1182 Seiten : Verfassungsrichter nervt man nicht

Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.