Montag, 29. September 2008
Charakterlose Raser: Versicherungsschutz weg
Das Rasen kann einen Autofahrer den Schutz der Vollkaskoversicherung kosten. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Denn ein Autofahrer handele in diesem Fall regelmäßig grob fahrlässig, wenn er die Beherrschung des Fahrzeugs verliere, heißt es in dem Beschluss (Az.: 10 U 747/07).
Das Gericht wies mit seinem Spruch die Zahlungsklage eines Autofahrers gegen seine Vollkaskoversicherung ab. Der Kläger war auf einer abschüssigen Straße, an deren Ende ein Stopp-Schild stand, mit hoher Geschwindigkeit unterwegs. Wegen des hohen Tempos konnte er vor dem Schild nicht mehr rechtzeitig bremsen, so dass es im Einmündungsbereich zu einem Unfall kam. Die Vollkaskoversicherung weigerte sich, den Schaden am Fahrzeug des Klägers zu bezahlen und begründete dies damit, er habe den Unfall grob fahrlässig verursacht.
Das OLG gab der Versicherung Recht. Die Richter ließen insbesondere das Argument des Klägers nicht gelten, ihm sei die Strecke vertraut, daher könne es wegen der Routine schon einmal zu Fahrfehlern kommen. Dem hielt das OLG entgegen, gerade weil er gewusst habe, dass am Ende der Straße ein Schild stehe, das ihn zum Anhalten zwinge, hätte er seine Geschwindigkeit rechtzeitig verringern müssen.
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