Mittwoch, 13. Mai 2009
Keine Panik: Was tun bei einer Abmahnung?
Arbeitnehmer sollten auf eine Abmahnung nie spontan antworten. Stattdessen empfiehlt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, ruhig zu bleiben und die Abmahnung zuerst von einem Anwalt auf Fehler überprüfen lassen. Viele Abmahnungen seien wirkungslos, weil sie den formalen Ansprüchen nicht genügen. Abgemahnt werden dürften nur eindeutige Verstöße des Arbeitnehmers gegen konkrete vertragliche Pflichten.
Ist eine Abmahnung fehlerhaft, kann es laut der Anwaltskammer dennoch sinnvoll sein, sie zunächst ohne Widerspruch hinzunehmen. Wenn es später zu einem Kündigungsschutzprozess komme, könne der Arbeitnehmer die Abmahnung auch dann noch als unwirksam entlarven. Dadurch werde auch die Kündigung unwirksam, und der Arbeitnehmer gewinne den Prozess.
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