Ratgeber

Große SorgfaltspflichtWassereinbruch: Architekt haftet

28.12.2009, 14:45 Uhr

Bei der Bauplanung müssen Architekten den örtlichen Grundwasserstand über mindestens 20 bis 30 Jahre erkunden. Tun sie dies nicht, kann es sehr teuer für sie werden.

Wasser-Keller
(Foto: picture-alliance / dpa)

Ein Architekt muss bei der Bauplanung für Eigenheime den Grundwasserstand über einen besonders langen Zeitraum erkunden. Denn spätere Wassereinbrüche können Schäden am Haus verursachen und eine Gefahr für seine Bewohner sein. Darauf weisen die Landesbausparkassen hin und berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 22 U 135/07). Bei der Bauplanung müsse der örtliche Grundwasserstand über mindestens 20 bis 30 Jahre beobachtet werden, stellten die Richter fest

30 cm "Luft"

In dem Fall ging es um die Unterkellerung einer Reihenhausanlage. Die Eigentümer von zwei benachbarten Eingängen hatten schon einige Jahre nach Errichtung der Häuser erhebliche Wassereinbrüche im Keller. Sie machten geltend, die Abdichtung habe nicht ausgereicht. Sie forderten von den Architekten 72.000 Euro im einen Fall, 64.000 Euro im anderen. Die Richter entschieden zugunsten der Eigentümer und stellten fest, dass sich die Bauplanung "nach dem höchsten bekannten Grundwasserstand aufgrund langjähriger Beobachtung zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 30 Zentimetern" zu richten habe. In der Regel sei dafür ein Zeitraum von 20 bis 30 Jahren zu veranschlagen.

Quelle: dpa