Montag, 29. September 2008
Kündigung droht: Zweitjob nicht verschweigen
Bei einem Nebenjob müssen Arbeitnehmer einige Regeln beachten - ansonsten riskieren sie eine Kündigung im Hauptberuf. "Sicherheitshalber sollte der Mitarbeiter den Chef über jeden Zweitjob kurz schriftlich informieren". Dies sagte der Rechtsanwalt Michael Felser der Zeitschrift "Junge Karriere".
Wird der Nebenjob trotz vertraglicher Verpflichtung verschwiegen, kann das eine Abmahnung oder sogar die Entlassung nach sich ziehen, heißt es unter Berufung auf ein Urteil Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 6 AZR 537/95). Der Chef könne seinen Mitarbeitern zudem einen Zweitjob verbieten, wenn sie etwa für die Konkurrenz tätig werden wollen. Auch dürften Angestellte mit beiden Jobs die zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Probleme kann es auch mit Nebenjobs im Urlaub geben: So dürfe der Chef es untersagen, wenn Angestellte für ihren Zweiterwerb freinehmen wollen. Laufende Feierabendjobs müssten Angestellte in der Urlaubszeit aber nicht unterbrechen.
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