Montag, 22. Oktober 2007
Gericht stärkt Sparkassen: Verkauf von Krediten rechtens
Die Sparkasse Wedel in Schleswig-Holstein darf Kredite von Kunden an andere Kreditinstitute weiterverkaufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig gab der Sparkasse Recht, die Forderungen gegenüber mehreren Kunden in Ausland veräußert hatte.
Es handelte sich dabei um Forderungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Gegen den Verkauf hatten Kunden geklagt. Zuvor hatte bereits das Landgericht Itzehoe (Az.: 7 O 103/06) zugunsten der Bank entschieden. Umstritten war, ob dies ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis sei, da auch Kundendaten übermittelt wurden. Bei den verkauften Krediten handelt es sich in der Regel um so genannte faule Kredite, die von den Kunden nicht mehr oder nur noch ungenügend zurückgezahlt werden.
"Die Abtretung der Forderungen ist auch bei einem unterstellten Verstoß gegen das Bankgeheimnis wirksam", sagte Gerichtssprecherin Christiane Wien. Der Kapital- und Zahlungsverkehr in der EU dürfe nicht beschränkt werden, dies sei europäisches und damit ein höherrangiges Recht. Gegen das Urteil können die Kläger beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. Gerichtsprecherin Wien sagte, zudem habe das Bundesverfassungsgericht in einem solchen Fall mit Banken die Auffassung vertreten, dass keine Grundrechte verletzt würden. Demnach müsse dies auch für Sparkassen gelten.
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