Ratgeber

Kreditkarten-Haftung und Co.Banken ändern Regeln

07.10.2009, 08:30 Uhr

Viele Verbraucher bekommen derzeit Post von ihrer Bank oder Sparkasse, oder sie werden per Kontoauszug informiert: Zum Monatsende ändern sich die AGB der Geldinstitute.

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Die verschuldensunabhängige Mithaftung kann die Bank bei verlorenen Kreditkarten auch einschränken. (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Viele Verbraucher bekommen derzeit Post von ihrer Bank oder Sparkasse, oder sie werden per Kontoauszug informiert: Zum Monatsende ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Geldinstitute. Die neuen Regeln basieren auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen soll, und betreffen unter anderem Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking.

Schnellere Überweisungen

Überweisungen im europäischen Binnenmarkt sollen künftig schneller beim Empfänger ankommen. Die bisher bereits für Zahlungen in Deutschland geltende Frist von drei Geschäftstagen bei Online-Überweisungen und von vier Geschäftstagen bei schriftlicher Einreichung müssen die Banken nun bei Überweisungen im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum einhalten. Ab 2012 haben sie dann europaweit noch einen beziehungsweise zwei Geschäftstage Zeit.

Namensabgleich entfällt

Aufgrund der kürzeren Fristen führen die Banken künftig Überweisungen allein anhand der angegebenen Kontonummer und Bankleitzahl aus. Der bisherige Abgleich von Kontonummer und Empfängername entfällt. Beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers sollten Verbraucher also noch genauer aufpassen, zumal künftig auch ein Widerruf der Überweisung nicht mehr möglich ist. Der Kunde kann das Geld nur noch beim falschen Empfänger zurückfordern.

Haftung bei Kartenverlust

Bei Zahlungen mit der gestohlenen oder verlorenen Bankkarte eines Kunden muss dieser künftig bis zu 150 Euro des Schadens selbst tragen. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und manche Privatbanken verzichten allerdings auf diese "verschuldensunabhängige Mithaftung" der Karteninhaber.

Haftung bei Online-Banking-Missbrauch

Der Selbstbehalt gilt auch beim Verlust der Transaktionsnummern (TAN) fürs Online-Banking. Ist der Kunde grob fahrlässig mit Karte oder TAN-Liste umgegangen, haftet er sogar auch für Schäden über 150 Euro hinaus.

Europaweite Lastschrift

Bankgebühren

Das Lastschriftverfahren wird für Zahlungen innerhalb des gesamten Binnenmarkts möglich. So braucht etwa der Besitzer einer Ferienwohnung im Ausland für die Abbuchung von deren Stromkosten nicht mehr ein dortiges Konto. Genossenschaftsbanken und viele Privatbanken starten die neue SEPA-Lastschrift im November, andere Institute nutzen eine Übergangsfrist.

Kredit per Karte

Künftig dürfen auch Kreditkarten-Unternehmen ihren Kunden Kredite mit bis zu zwölf Monaten Laufzeit gewähren. Verbraucherschützer sehen darin ein Verschuldungsrisiko, da zum Beispiel Kunden mit mehreren Kreditkarten leicht den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren könnten. Bei den Zinssätzen für solche Kredite sollten Verbraucher demnach zudem genau hinsehen.

Quelle: AFP