Ratgeber

LebensversicherungenGute Chancen auf Nachzahlung

28.07.2010, 10:01 Uhr

Die Verbraucherzentrale Hamburg lässt nicht locker: Im Streit um unklare Versicherungsklauseln bei alten Lebensversicherungen haben die Verbraucherschützer einen Sieg vor dem Hamburger Oberlandesgericht errungen. Jetzt können zahlreiche Versicherte auf mehr Geld hoffen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat zahlreiche Versicherungsklauseln zur vorzeitigen Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen beanstandet. Zahlreiche Versicherungskunden können nun auf Nachzahlungen hoffen. Direkt vom Urteil betroffen sind Verträge der Versicherer Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna, die zwischen zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden (Az: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10).

Wer in dieser Zeit eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte einen Nachschlag schriftlich geltend zu machen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg, die den Musterprozess angestrengt hatte. Das gelte aber auch für Kunden anderer Unternehmen: "Wir schätzen die Summe, die die Versicherungswirtschaft an die Verbraucher erstatten muss, auf rund zwölf Milliarden Euro", erklärt Sprecherin Edda Castellò.

Umstrittener Stornoabzug

Das OLG rügte insbesondere ungenaue Informationen der Versicherer über den sogenannten Rückkaufswert, den die Versicherung bei vorzeitiger Kündigung zahlt. In den alten Verträgen wurde oft nicht deutlich, dass der Rückkaufswert auch deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann. Der von den Unternehmen einbehaltene "Stornoabzug" sei nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart und der Höhe nach angemessen sei, befanden die Richter. Zudem müssten Versicherungsnehmer deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Beiträge zu Beginn der Laufzeit fast vollständig von der Maklerprovision und anderen Abschlusskosten aufgezehrt werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale steht den Versicherungsnehmern sonst mindestens die Hälfte ihrer eingezahlten Gelder zu.

Ab 2008 wurde der Verbraucherschutz für Versicherungsnehmer gesetzlich verbessert, so dass die meisten Anbieter ihre Vertragsbedingungen angepasst haben. Erst vor wenigen Wochen hatte auch der Bundesgerichtshof ein Urteil zu Lebensversicherungen gefällt. Danach können Versicherte, die ihren Vertrag vor 2005 gekündigt haben, auf keinen Nachschlag hoffen. Mögliche Ansprüche verjähren grundsätzlich fünf Jahre nach Abrechnung durch die Versicherung, auch wenn sich die Rechtslage in der Zwischenzeit noch geändert hat. Ob das Urteil des OLG Bestand haben wird, ist noch unsicher. Die Versicherer können Revision einlegen.

Quelle: ino/AFP/dpa