Ratgeber

Studienplatz einklagenRechtsschutzpolice muss zahlen

17.10.2007, 07:43 Uhr

Wenn ein abgelehnter Hochschulbewerber einen Studienplatz einklagen will, muss seine Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernehmen. Zwar versuchen die Versicherer oft, sich vor den Kosten zu drücken - das ist aber unzulässig.

Wenn ein abgelehnter Hochschulbewerber einen Studienplatz einklagen will, muss seine Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernehmen. Zwar versuchen die Versicherer oft, sich vor den Kosten zu drücken - das ist aber unzulässig. Dies teilt der Bund der Versicherten (BdV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle mit. Allerdings sei die Versicherung nur verpflichtet, für zehn Verfahren pro Semester aufzukommen, entschieden die Richter (Az.: 8 U 179/06).

Kein Rechtsanspruch auf Studienplatz

Im verhandelten Fall wollte ein Bewerber gegen 14 Universitäten klagen, die ihm einen Studienplatz verweigert hatten. Seine Versicherung hatte die Kostenübernahme mit dem Hinweis verweigert, dass kein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz bestehe und deshalb zu geringe Erfolgsaussichten für eine Klage bestünden.

Diese Begründung ließen die Richter jedoch nicht gelten: Ob die Kapazitäten der Hochschule ausgereizt wurden, sei erst durch eine Offenlegung der Vergabeverfahren festzustellen. Stellt sich im Prozess heraus, dass die Universität weitere Plätze anbieten kann, muss sie diese dem BdV zufolge unter den restlichen Bewerbern verlosen. Der Kläger erhalte allerdings keinen persönlichen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz.