Fußball

Es reicht der Verdacht auf Randale Gericht billigt Stadionverbote

Es reicht der bloße Verdacht, dass er randaliert hat – und schon darf ein Fußballfan nicht mehr ins Stadion. So hat es der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Denn Stadionverbote seien durch das Hausrecht der Vereine gedeckt. Die dürfen nun mehr denn je selbst entscheiden, wen sie als Zuschauer haben wollen - und wen nicht.

Der Verdacht reicht: Wer sich in einer Gruppe aufhält, die randaliert, kann mit Stadionverbot belegt werden.

Der Verdacht reicht: Wer sich in einer Gruppe aufhält, die randaliert, kann mit Stadionverbot belegt werden.

(Foto: dpa)

Dem Urteil zufolge genügt es wie bisher, dass der Fan Teil einer Fangruppe war, die randaliert hat. "Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", entschied der Bundesgerichtshof.

Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Bundesligapiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanklubs "Schickeria München" in eine Schlägerei mit Duisburger Fans geraten war. Damals spielten beide Vereine noch in der ersten Liga, der MSV ist inzwischen abgestiegen.

Fan bestreitet jede Beteiligung

Der Fan hatte jede Beteiligung bestritten, die Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs ermittelt - und das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre.

Nach den Worten des Gerichtshofes ist dies vom Hausrecht des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits "objektive Tatsachen", die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut Gericht die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei Willkür sei ein Ausschluss unzulässig.

Fan-Initiativen beklagen sich seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf gar nicht erwiesen ist. Der Sicherheitsbeauftragte des Deutschen Fußball-Bundes, Helmut Spahn, sagt dagegen: "Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten."

DFB mit Urteil zufrieden

Dementsprechend zufrieden ist der DFB mit der Entscheidung in Karlsruhe: "Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen", sagte Spahn. "Es ist aus unserer Sicht enorm wichtig, sensibel mit Stadionverboten umzugehen und differenziert jeden einzelnen Fall zu behandeln. Das Urteil bestätigt uns in dieser Auffassung."

Nach Angaben von Spahn gelten zurzeit 2900 bis 3000 bundesweite Stadionverbote – verhängt von den Vereinen. Juristische Grundlage sind einheitliche Richtlinien des DFB, nach denen sich Klubs und Verbände gegenseitig ihr Hausrecht übertragen. Deshalb kann ein Stadionverbot, das in Duisburg ausgesprochen wurde, auch in Stuttgart oder Hamburg gültig sein. Als Grund genügt, wenn die Polizei wegen Randale oder Landfriedensbruchs ermittelt. Ein richterliches Urteil ist für ein Stadionverbot nicht nötig. Diese Praxis hat das höchste deutsche Zivilgericht jetzt bestätigt. (mit dpa)

Quelle: ntv.de

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